Baugenehmigung für Nutzungsänderung auf Landwirtschaftlicher Fläche
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Baugenehmigung für Nutzungsänderung auf Landwirtschaftlicher Fläche

Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt auf einer landwirtschaftlichen Fläche (in Baden Württemberg), bei der ich folgenden offene Fragen habe. Vielleicht hatte jemand anderes schon mal einen solchen Sachverhalt und kann mir weiterhelfen.
Auf der Landwirtschaftlichen Fläche wurde in den 70 Jahren ein Gewächshaus errichtet. Nach Auskunft der Baubehörde wurde die Erstellung des Gewächshauses zwar baurechtlich genehmigt (als Gärtnerei im Außenbereich) aber tatsächlich nicht rechtswirksam überstellt.
Das Gewächshaus befindet sich momentan in einen maroden Zustand, da die Glasscheiben zum Teil defekt sind. Die Bauliche Substanz (also das komplette Metalgerüst) ist in einem guten zustand.
Mein Plan wäre, dass Gewächshaus für folgende Aufgaben zu nutzen. Auf einen Teil der Dachfläche würde ich gerne eine Photovoltaig -Anlage errichten und den Rest des Gewächshäuser als Lagerraum oder Aufenthaltsraum umgestalten. Zu dieser Nutzung würde ich die Glasscheiben entweder ersetzen oder durch Wellblech austauschen.
Benötige ich für dieses Vorhaben eine Baugenehmigung? Welche rechtlichen Folgen kann eine solche Umgestaltung für mich haben?
Viele Grüße
  • Name:
  • Alex S.
  1. Gegenfrage

    Bist Du Privilegiert?
    Je nach dem wie groß das Gewächshaus ist, könnte es heute genehmigungsfähig sein.
    Zur Erhaltung und Instandsetzung dürfen Arbeiten (verfahrensfrei) unternommen werden.
    ABER:
    • Bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage verliert das Gew. Haus den Bestandsschutz, denn dann ist es kein Gew. -Haus mehr
    • Bei der Errichtung eines Aufenthaltsraumes ist der Bestandsschutz auch eg, da Aufenthaltsräume nur durch privilegierte Nutzer errichtet werden dürfen.

    Sachverstand zukaufen, Jmd vor Ort nehmen, der sich mit sowas auskennt!

  2. bedenklich

    Wenn sich dort noch eine Gärtnerei befindet, ist das Gewächshaus legal.
    Die Aussage "nicht rechtswirksam überstellt" ist Quatsch, zeigt aber, dass das Bauamt das Gewächshaus gerne weg hätte.
    Das erfolgt, wenn Sie das Vorhaben "schwarz" durchführen, und wenn Sie die notwendige Genehmigung beantragen wird diese abgelehnt.
    Gibt es dort seit längerem keine Gärtnerei mehr, so ist die Genehmigung durch Nichtnutzung "untergegangen".
    Wenn Sie irgend etwas baulich beantragen, wir sich die Baubehörde auch mit dem Wohnhaus befassen und die Frage stellen, ob Sie Bauer sind oder eine Gärtnerei betreiben.
    Was ist da Ihre Antwort?
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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