Bestandsschutz für (Baum-) Hecke?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bestandsschutz für (Baum-) Hecke?

Hallo zusammen,
bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin.
Es geht darum, wir haben einen Bauplatz von privat gekauft und wollen darauf bauen. An der einen Grundstücksgrenze hat der Nachbar eine Thujahecke die schon ca. 40 Jahre da steht und über eine Länge von ca. 10 Metern um ca. 3 Meter tief auf unser Grundstück ragt und somit reichlich Fläche wegnimmt. Die Hecke ist ca. 4 Meter hoch die Stämme der Hecke sind schon recht dick man kann fast sagen dass es Bäume sind.
Wir haben das Grundstück jetzt gekauft und wollen natürlich dass der Nachbar seine Hecke auf unserem Grundstück wegnimmt/kürzt. Haben wir ein Recht darauf? Der Nachbar sagt die Hecke habe Bestandschutz und er könne sie so belassen!
  1. Bestandsschutz auf Ihrem Grundstück?

    Bestandsschutz besteht, wenn die Hecken zu nahe an der Grenze und länger als 5 Jahre stehen, aber nicht für den Überhang, wenn der Ihr Grundstück beeinträchtigt.
    Setzen Sie dem Nachbar eine Frist zur Beseitigung des Überhangs und teilen Sie ihm Kosten für die Beseitigung mit.
    Nach Ablauf der Frist schneiden Sie den Überhang direkt an der Grenze ab und berechnen dem Nachbar die Kosten.
    Machen Sie möglichst viele Bilder.
    Mit dem Rest werden Sie leben müssen, aber Ersatzpflanzungen gehen nicht.
    Probieren Sie es sofort an einer Stelle um den soll-IST-Zustand zu dokumentieren.
    Entweder der Nachbar sieht es ein oder es kommt zum Streit.
    Damit sind die Weichen für die Zukunft gestellt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. OK! wenn aber die Hecke durch ...

    ... OK! wenn aber die Hecke durch den Rückschnitt (ca. 3 m in der Tiefe) eingeht? Kann man uns dann haftbar machen?
  3. suchen

    Sie mal das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes. Da steht alles drinnen!
  4. ich hoffe doch für Sie ...

    ich hoffe doch für Sie dass die Hecken eingehen, ist aber unwahrscheinlich.
    Bei einem Baum wäre der Rückschnitt problematisch, aber nicht bei einer Hecke.
    Der Zustand durch den Nachbarn ist illegal, er hat sowieso die Kosten des Rückschnittes zu tragen.
    Also schriftlich auffordern mit Fristsetzung und Bilder machen.
    Das Verhältnis zum Nachbarn ist so oder so im Ar ...!
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Danke!

    Danke!

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