Bauen am Waldrand  -  Fällen von Bäumen notwendig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen am Waldrand  -  Fällen von Bäumen notwendig?

Hallo,
ich möchte mein Problem mal anhand einer Skizze beschreiben.
Grundstück C soll gekauft werden. Das Grundstück selbst ist im Innenbereich, Baugenehmigung wird erteilt unter folgender Auflage:
Die Bäume im Grundstück A1, die im Radiusbereich beimn Sturz auf das Haus fallen könnten sind zu fällen bzw. einzukürzen. Damit wäre alles OK wenn ...
Grundstück A ist als ein ganzes zu sehen und befindet sich in Privatbesitz. Laut Kataster ist aber der gestrichelten Linie (A1) ein Wald (ja innerhalb des eingezäunten Privatgrundstückes beginnt der Wald)
Somit wird das Forstamt aktiv und bestimmt eben diese Forderung. Die Bäume im restlichen Teil des Grundstückes, die ebenfalls auf ein Haus schlagen könnten sind dabei nicht von Interesse.
Wir haben mal die Bäume vermessen lassen. Dabei stellte sich heraus, das wenn überhaupt nur 3 Bäume in diesem Gebiet in Frage kämen die auf das Haus schlagen könnten (ca. 8 m). Wie hoch ist nun die Wahrscheinlichkeit ...
Ach ja, der Besitzer von A möchte selbstverständlich keine Fällung der Bäume.
Kann das Forstamt (hier Sachsen) solche Forderungen stellen, wohlwissend das somit ein Hausbau nahezu unmöglich ist?
Hat jemand eine Idee um das Forstamt zum einlenken zu bewegen? Irgendwelche andere Ideen. Ich meine das Grundstück ist es Wert darum zu kämpfen.

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Uwe
  1. Suchfunktion

    bei Gockel bemühen und "Waldabstand Sachsen" bzw. "Waldumwandlung Sachsen" eingeben. Evtl. auch mal das "SächsWaldG" nach Waldabstand durchsehen.
  2. Noch eine Frage

    wenn es nicht so knifflig wäre, würde ich nicht fragen, den Gockel habe ich schon genug befragt.
    Kann eigentlich ein Privatgrundstück, das auch noch eingezäunt ist, als Wald definiert sein und somit der Forstbehörde unterliegen?
    • Name:
    • Uwe
  3. Im

    Normalfall ist der Waldabstand 30 m, weil die Bäume ja auch noch wachsen können und es auch tun werden.
    Wenn Du alles gelesen hast, dann weißt Du auch, dass im SächsWaldG auch Baumgruppen definiert sind und dass das eigentlich kein Wald ist.
    Nun kann aber die Forstbehörde feststellen, dass sich der Wald die ungenutzten Flächen "zurück geholt" hat und es doch Wald ist.
    Am besten klärst Du das mit der zuständigen Forstbehörde. Mit einer PDF tut das nicht
  4. Schildbürger?

    Bäume sind kein Wald, sondern Wald definiert sich als Gebiet.
    Abhängigkeiten für eine Baugenehmigung gibt es durch Abstandsflächen und Wohnraumbebauung.
    Wenn ein Grundstück Innenbereich ist, ist es bebaubar.
    Rechnet man mit den "umfallen" von Bäumen, so müssten diese sowieso gefällt werden, denn es ist eine Frage der Haftung.
    Gibt es ein Verbot der Grundstücksnutzung wegen Gefahr durch Nachbars Bäume?
    Wenn ja: ein Haus ist ein Schutz gegen umfallende Bäume.
    Fallen Bäume durch Sturm, ist es höhere Gewalt, fallen Bäume durch erkennbare Krankheit, so ist der Grundstückseigentümer haftbar.
    Oder gehen die Uhren in Sachsen anders?
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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