Ist für das Zusammenfügen zweier Wohnetagen eine Bauantrag nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ist für das Zusammenfügen zweier Wohnetagen eine Bauantrag nötig?

Hallo zusammen,
wir sind Eigentümer einer Dachgeschosswohnung in einem 100 Jahre alten Haus. Über unserer Wohnung gibt es noch einen Spitzbogen, in dem sich seit rund 40 Jahren das sogenannte "Dienstmädchenzimmer " befindet. Laut Teilungserklären usw. gehört dieses Zimmer zu unserer Wohnung.
Auch wird das ganze von uns genutzt, momentan aber nur als Arbeitszimmer, weil es nicht intern durch unsere Wohnung, sondern nur extern über eine kleine Extra-Treppe vom Treppenhaus aus zugänglich ist.
Es ist also so, dass das in den 70iger Jahren eingebaute Betontreppenhaus auf unserer Etage endet, und rechts neben unserer Wohnungstür die schmale Holz-Treppe weiter hinauf in den Spitzbogen führt.
Diesen Zustand möchten wir nun gerne ändern und die Treppe in unsere Wohnung integrieren, um nicht immer die Wohnung verlassen zu müssen um die andere Ebene zu erreichen. Mit unseren Miteigentümer ist das geklärt und auch damls ja bei den Teilungserklärungen berücksichtigt worden.
Nun die Fragen:
Müssen wir hierzu einen Bauantrag stellen? Muss eine Nutzungsänderung beantrag werden? Wenn ja brauche ich da zwingend einen Architekten zu? Verlieren wir den Bestandsschutz für die Etage Spitzbogen?
Einen 2. Rettungsweg nach heutigen Vorgaben gibt es nämlich nicht. Wobei wir natürlich bereit wären ein Fluchtfenster einzubauen. Nur wollen wir nicht unbedingt einen Architekten einschalten müssen weil es das ganze deutlich verteuern würde. Eigentlich wollen wir ja nur die Treppe erneuern, statt gerade 1/4 gewendelt enden lassen und den Zugang neben unserer Wohnungstür verschließen.
Ich danke schon einmal jetzt wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Ach ja das Gebäude steht in NRW falls das von irgendeiner Bedeutung ist.
  • Name:
  • W. Martin
  1. hört sich nicht gut an

    Zuerst sollten Sie den baurechtlichen Status auf dem Bauamt einsehen.
    Wenn dort etwas von Wohnraum steht, würde mich das wundern.
    Dann wäre das nach Teilungserklärung und Grundbucheintragung zu prüfen.
    Eine Teilungserklärung ist nur WEGAbk.-rechtlich legal, wenn die Pläne zur Teilung aus legalen bauamtlichen Plänen entnommen sind.
    Ansonsten sind die Pläne gefälscht was keiner merkt.
    Der Dachboden ist vermutlich nur ein Lagerraum und nicht abgeschlossen, da er separat vom Treppenhaus erschlossen wird.
    Ich vermute, dass die jahrelange Nutzung illegal ist.
    Damit wäre nach WEG eine Menge einstimmiger Beschlüsse zu fassen, die TE und das Grundbuch wäre zu ändern und dann ist ein Bauantrag zu stellen, evtl. vorher mit einer Bauvoranfrage.
    Insbesondere ist die Kostenverteilung festzulegen, was Bauvorhaben in einer WEG meist scheitern lassen.
    Baurechtlich kann es an vielen Dingen scheitern, vom Bebauungsplan angefangen bis zu den Rettungswegen, den Flächenberechnungen und Parkplätzen sowie der Statik.
    Ein Bauantrag bewertet das ganze Haus neu.
    Was sagt der Verwalter dazu?
    Falls es aus früheren WEG-Zeiten Beschlüsse gibt, die einen Umbau oder eine Umnutzung beinhalten, so verjähren diese Beschlüsse nach 3 Jahren wenn keine Bautätigkeiten erfolgen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Weitere Informationen

    Also vielleicht erleutete ich das nochmal mehr.
    Dieser Bereich im Spitzbogen um den es geht ist nicht illegal.
    Es gibt hierzu vom Bauamt angestempelte Pläne aus dem Jahre 1969.
    Und es wird und wurde die letzten Jahre auch nicht nur als Lagerraum genutzt.
    Laut diesen genehmigten Plänen war das eine "Dienstmädchenzimmer".
    Das ganze ist so auf gebaut, dass man die Treppe hoch kommt, sich dort ein kleiner Flur befindet von dem man durch eine Tür auf einen kleinen Trockenboden kommt, und durch eine andere Tür das "Dienstmädchenzimmer" betritt. Dieses ist ausreichend belichtet, hat größtenteils Stehhöhe und run 20 m², von diesem Zimmer aus geht sogar noch ein kleines Duschbad aus ab.
    Die Legalität dieses bestehenden Spizbodenausbaus zweifelt also niemand an.
    Es geht lediglich darum ob man ohne großen Aufwand die bisher externe Treppe zu einer internen verändern darf bzw. was für Antrage und damit Kosten verbunden sein könnten.
    Vielleicht wird mein Anliegen jetzt nochmal klarer
    Vielen Dank
  3. irgend was stimmt nicht

    Maßgebend ist der letzte Bauantrag.
    Es muss einen Grund haben, dass das Treppenhaus nicht bis ins DGAbk. geht.
    Es könnte sein, dass für die Teilung das neue Treppenhaus notwendig war (Brandschutz), aber man hat das DG nicht mit einbezogen, weil auf eine Wohnnutzung verzichtet wurde.
    Sicherlich brauchen Sie einen Bauantrag, ob das WEGAbk.-rechtlich OK ist bleibt fraglich.
    Machen Sie doch einfach eine Bauvoranfrage als kostengünstigste Klärung.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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