Baugenehmigung bei "Ausmauern" eines bestehenden Glashauses?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baugenehmigung bei "Ausmauern" eines bestehenden Glashauses?
Hallo,
habe folgende Frage:
Angenommen jemand besitzt in seinem Garten (in Bayern) 3 Glashäuser (ähnlich Gewächshäusern oder Treibhäusern) einer alten Gärtnerei, von der Grundfläche insgesamt 200 m² die rundum aus Glasscheiben in einer Stahlkonstruktion bestehen, und möchte nun die Wände innen oder außen mit Ziegelsteinen aufmauern während das Glashaus noch steht und dann das Dach erneuern durch ein Holzdach mit Kunstschiefer, auch das während das Glashaus noch steht, und danach die Glasscheiben entfernt nachdem die Ziegel aufgemauert sind, braucht er in diesem Fall eine Baugenehmigung?
Beste Grüße
Peter
habe folgende Frage:
Angenommen jemand besitzt in seinem Garten (in Bayern) 3 Glashäuser (ähnlich Gewächshäusern oder Treibhäusern) einer alten Gärtnerei, von der Grundfläche insgesamt 200 m² die rundum aus Glasscheiben in einer Stahlkonstruktion bestehen, und möchte nun die Wände innen oder außen mit Ziegelsteinen aufmauern während das Glashaus noch steht und dann das Dach erneuern durch ein Holzdach mit Kunstschiefer, auch das während das Glashaus noch steht, und danach die Glasscheiben entfernt nachdem die Ziegel aufgemauert sind, braucht er in diesem Fall eine Baugenehmigung?
Beste Grüße
Peter
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Ja, braucht er
Es handelt sich um eine Nutzungsänderung von zurzeit ungenutzten, oder zuletzt gewerblich genutzten Gebäuden zu einem neuen Nutzungszweck (welcher Zeck soll es denn werden?).
Ferner kann es durchaus sein, dass die vorhandenen Gewächshäuser bereits ohne Baugenehmigung errichtet wurden, und auch von daher die Einrede eines Bestandschutzes nicht greift.