Schallschutzauflagen in Baugenehmigung trotz kommender Lärmschutzwand
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Schallschutzauflagen in Baugenehmigung trotz kommender Lärmschutzwand

Hallo zusammen,
wir bauen ein Haus mit einem Massivhausbauunternehmen in einem alten bestehenden Stadtgebiet Hamburgs. Hierzu wird ein altes Haus abgerissen und darauf soll das neue errichtet werden.
Die Straße liegt direkt an einer Bahntrasse mit Bahnhof, an dem alle halbe Stunde Züge halten. Lärmbelästigung für uns gefühlt gering. Wir wissen, dass für die Trasse zu unserer Seite eine Lärmschutzwand geplant und genehmigt ist und  -  laut Aussage Nachbarn  -  nächstes Jahr gebaut werden soll.
Nun enthält unsere Baugenehmigung aber Schallschutzauflagen, die die kommende Lärmschutzwand nicht berücksichtigen und vom Bauamt gibt es die Aussage, dass diese Lärmschutzwand zwar kommen soll, aber der genaue Ausführungstermin noch ungewiss ist. Für uns bedeuten diese Schallschutzauflagen ordentliche Mehrkosten. Und ich kann nicht ganz verstehen, warum ein Haus, das die nächsten Jahrzehnte genutzt werden soll Lärmschutzauflagen erfüllen muss, die sich innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes erledigen würden.
Hat hier eventuell jemand eine Idee, wie ich hier vorgehen könnte, um diese Auflagen doch noch umgehen zu können?
Vielen Dank!
Grüße
K. Müller
  • Name:
  • K. Müller
  1. auch wenn jetzt der Lärm als ...

    auch wenn jetzt der Lärm als nichz unangenehm empfunden wird, das kann sich mit dem Alter schnell ändern. Und bei einem Verkauf steigt der Wert.
  2. unterschiedliche Ämter

    Eine Schallschutzwand unterliegt Bundesrecht und reduziert den Schall nicht nach Messungen, sondern nach Rechenverfahren, ist also nutzlos weil zum gewünschten Ergebnis "hingerechnet" wird.
    Die örtlichen Baubehörden (Kreise) legen bei Verkehrswegen seitlich der Trassen Gebiete fest und ordnen Schallschutzmaßnahmen an, die diese natürlich nicht bezahlen müssen wie bei allen Auflagen, nutzlose Verschandelungen bleiben unberücksichtigt.
    Im Sommer sind diese bei offenem Fenster sowieso ohne Wert.
    Mit den Auflagen verhindern die Behörden Klagen gegen Verkehrslärm.
    Gebäude ohne Schallschutz sind wertlos, ansonsten gibt es zumindest einen gewissen Restwert.
    Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Erfüllung der Schallschutzauflagen oder wo anders bauen bzw. wegziehen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Schallschutzauflagen aus Bebauungsplan  -  Ärgernis

    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten!
    Ich habe mittlerweile herausgefundn, dass so ist, wie unser Bauunternehmen XXX schreibt, dass die Auflagen mit Baugenehmigung erlassen wurden, sondern vielmehr, dass diese sich aus dem Bebauungsplan ergeben. Dort steht zum Thema Lärmschutz, dass die Schlafräume der Straße abgewandt sein sollen und entsprechende Vorkehrungen an Türen, Fenstern und Decken getroffen werden sollen)
    Wir hatten das Thema bei XXX im Vorfeld angesprochen und die Info erhalten, dass die Schallschutzventile in unserer Be- und Entlüftungsanlage (Belüftungsanlage, Entlüftungsanlage) (wir bauen ein KfW 55-Haus) ausreichen sollen.
    Nun  -  Monate nach Unterzeichnung des Festpreisangebotes und Wochen nach Erstellung des Bauantrags konnte XXX auf einmal damit um die Ecke, dass man anhand der Berechnungen nun noch weitere Maßnahmen ergreifen müsste Nämlich eine Stahlbetondecke, Fenster verkleinern und eine zusätzliche Fassadendämmung, die die Hausinnenmaße verkleidet. Und insgesamt Mehrkosten von T€ 8-10
    Nachfrage beim Bauamt ergab, dass die Lärmschutzand gar nichts am Bebauungsplan ändern würde.
    Wir bauen eben deshalb mit XXX, weil sie für ihre hohe Qualität und umfassenden Service bekannt sind und wir sind leider davon ausgegangen, dass solche Firmen profesionell arbeiten und den Bebauungsplan VOR Erstellung eines Angebots/Vertrages und Bauantrag/Genehmigung prüfen.
    Gruß
  4. Hä? ...

    Hä? zusätzliche Fassadendämmung um Lärmschutz zu erreichen? Und dann werden die Innenmaße noch kleiner?
    ich tippe mal eher, da hat jemand ganz jewaltich Probleme sein Eff 55 nachzuweisen ... :-)) Fenster müssen kleiner werden?
    Das riecht nach einer unabhängigen Bauüberwachung ...
  5. Das ist ja interessant!

    Danke für die Antwort, das klingt ja interessant.
    Vor allem vor dem Hintergrund, dass XXX uns die Ausführung des Hauses zugsagt ist, sodass dies wk-förderfähig ist (d.h. die Stadt Hamburg gibt einen Zuschuss von T€ 20 über 10 Jahre wenn Punkte erfüllt werden, die in etwa der KfW-55-Norm entsprechen, wohl aber einen Tik knackiger sind) Und komischerweise ist dieser WK-Antrag grad vor 2 Wochen von XXX gestellt worden ...
    Dafür, dass die WK-Förderfähigkeit erreicht wird, zahlen wir schon eine Ecke mehr, weil es dann ein sogenanntes 1,5 l Haus von XXX wird.
    Also das hier sind die genauen Punkte, die XXX nun verändern möchte, um  -  angeblich  -  die Schallschutzauflagen des Bauamtes zu verbessern:

    Auszug aus der E-Mail von XXX:
    Kosten für Schallschutzgutachten ca. 750,- €
    Aus der YTONG-Decke im DGAbk. wird eine Stahlbetondecke 18 cm 2.300,00 €
    Das komplette Außenmauerwerk muss von 15 cm Foambeton PPW2
    auf 17,5 cm PPW 4 geändert werden.
    Die "Innenhausgröße" verkleinert sich, die Außenmaße
    bleiben gleich 2.972,00 €
    Die Fenster müssen alle 42 dBAbk. einhalten.
    Im Schlafzimmer DG dürfen keine Bodentiefe Elemente
    eingesetzt werden. Es müssen Fenster in 1,76 x 1,385
    eingesetzt werden. 1.648,00 €
    Alle Zuluftventile müssen schallgedämmt ausgeführt werden. enthalten

  6. Öhm ...

    Öhm Foambeton, was das denn nun schon wieder? PPw 2 bzw. 4, das hört sich nach einem Porenbeton einer bestimmten Marke in gelb an.. :-))
    Schallschutzgutachten: wozu das denn? Sie bezahlen dafür, dass er Ihnen eine konforme Planung liefert?
    versteh ich das richtig: Sie bezahlen für ein breiteres "Mauerwerk" und zusätzlich noch mal dafür, dass es innen kleiner wird?
    So kann man Geld verdienen ... :-))
  7. Ja aber:

    Der Hauspreis im Prospekt war bestimmt billig. Rüdiger, wir machen was falsch!

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