Baugenehmigung Anbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung Anbau

Hallo,
ich habe vor 2 Jahren ein altes Haus mit Nebengebäuden gekauft. Diese Nebengebäude, eine Garage und ein Schuppen, sind von meinem Vorbesitzer erstellt worden und mittlerweile, auch weil sie sehr provisorisch errichtet wurden, baufällig. Sämtliche Nebengebäude sind genehmigt, stehen allerdings mit nur einem Abstand von 0,5 m zur Grenze zum Nachbarn.
Alles schön und gut soweit. Ich möchte jedoch nun einen neuen Eingang mit einer Art Wintergarten im Bereich der Garage anbauen. Würde ich nun die alte Garage abreißen und meinen Anbau setzen, würde ich den geforderten Grenzabstand von 3 m nicht mehr einhalten können. Kann man so argumentieren, dass ich die Garage bis auf den neuen Anbau zurückbaue oder erlischt der Bestandsschutz, sobald ich die Garage abgerissen habe?
Wer weiß Rat?
  • Name:
  • Nicole
  1. 2 verschiedene Paar Schuhe ...

    2 verschiedene Paar Schuhe Garage/Nebengebäude einerseits, Wohnraum andererseits. Das eine ist in den Abstandflächen zulässig, das andere nicht unbedingt. Um das zu ergründen muss man die genaue Umgebung kennen, die LBOAbk. usw. usw. Fazit: Ein Planer erkennt meist mit dem ersten Blick, was geht und was nicht. Ein Forum ist dazu nur bedingt in der Lage.
  2. Argumente ...

    Argumente auf dem Bauamt helfen wie Argumente auf dem Finanzamt keine Steuern zu zahlen ... nämlich nichts.
    Alle Fakten stehen in der Bauordnung, dem Bebauungsplan oder dem Baugesetzbuch.
    Ihr Vorhaben wird behandelt als würden Sie neu bauen.
    Abstandsflächen müssen eingehalten werden und werden nur selten vom Nachbarn übernommen.
    Also bleibt nur eine Planung und ein Bauantrag von jemanden der die betreffenden Bauvorschriften kennt.
    Auf der sicheren Seite ist man mit einer Baugenehmigung.
    Wintergärten sind meist bis 30 m² bauantragsfrei, aber die Unterlagen unterscheiden sich nur wenig vom Bauantrag.
    Also jemanden mit Fachwissen beauftragen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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