Nutzungsänderung abgelehnt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung abgelehnt

Der von Maßnahmerträger (Interessent) beauftragter Planer beantragt Objekt Nutzungsänderung, wurde vom Bauamt abgelehnt.
Wer hat das Recht die Ablehnung zu widersprechen?
Nur der Planer selbst, der Maßnahmerträger bzw. Objekt-Interessent,
oder der Objekt-Eigentümer?
Hat die Ablehnung eine Konsequenz für den Objekt-Eigentümer, z.B.
endgültiges Versagen dieser Nutzungsart?
  1. Widerspruch

    Sie sollten nach dem Widerspruchshinweis vorgehen und dabei die Begründung der Ablehnung berücksichtigen.
    Der weitere Fortgang ist der Klageweg mit einer eventellen Anhörung als Zwischenschritt.
    Die Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss ist eh sinnlos aber rechtlich vorgeschrieben.
    Ist der Antragsteller der Architekt, so hat der kein Interesse zu klagen, mehr noch, Sie müssen prüfen, ob der Umnutzungsantrag nicht Blödsinn war und dem Architekten/Planer nicht die Ablehnung sowieso klar hätte klar sein müssen.
    Also am besten die Interesse am Objekt beenden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN