Verwendungsnachweis / bauaufsichtliche Zulassung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Verwendungsnachweis / bauaufsichtliche Zulassung

Fallbeispiel für flach geneigtes Dach mit Doppelstehfalz-Metalleindeckung (Baden Württemberg):
Aufbau von unten nach oben:
Sparren
OSBAbk.-Schalung
Dampfsperre
Wärmedämmung PURAbk.
OSB-Schalung
strukturierte Trennlage
Doppelstehfalz-Aluminiumdach
Für die Wärmedämmung PUR existiert eine bauaufsichtliche Zulassung, die beiden OSB-Schalungen sind nach DINAbk. EN 13986 und DIN EN 300 geregelt. Somit sind die Wärmedämmung und die OSB-Schalungen als eigenständige Bauteile jeweils bauaufsichtlich zugelassen.
Wie verhält sich die Sache, wenn es sich bei der Wärmedämmung und der (oberen) OSB-Schalung nicht um eigenständige Bauteile handelt, sondern wenn herstellerseitig eine OSB-Platte (geregelt nach DIN EN 13986/DIN EN 300) auf eine PUR-Wärmedämmung (mit bauaufsichtlicher Zulassung) aufgeklebt wird?
Handelt es sich hierbei dann um ein neues Produkt, für welches ein eigener, das "zusammengeklebte Gesamtprodukt" betr. Verwendungsnachweis (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis etc.) erforderlich ist?
Müssen für den verwendeten Klebstoff ebenfalls entspr. (Verwendungs-) Nachweise erbracht werden? Wenn ja, welche?
Vielen Dank im Voraus,
uw5000

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