mehrere Genehmigungen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

mehrere Genehmigungen

Kann mehrere Interessenten für ein und dasselbe Grundstück verschiedene Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide beantragen, oder nur ein nach dem anderen bzw. die letzte hebt die vorderen auf?
  1. Öhm ...

    Öhm ja, jain, nein ...
    Eine Baugenehmigung wird immer unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.
    Aber, so ein Fall, wo es drei Genehmigungen für ein Grundstück gibt, ist schon sehr ungewöhnlich ... :-))
  2. Man

    kann auch fünf Anträge stellen und genehmigt bekommen. Diese fünf müssen dann auch bezahlt werden.
    Ausführen kann man im Normalfall maximal einen oder so!
  3. der Letzte gilt

    Der jeweils letzte Bescheid gilt, wenn ein Grundstückseigentümer diese stellt, also das pivatrechtlich gilt.
    Anders sieht es bei mehreren Eigentümern aus (WEGAbk.).
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. der letzte was? ...

    der letzte was? Bauvorbescheid oder Baugenehmigung? .. :-))
  5. keine Mixtur

    Ein Bauantrag nimmt auf einen bestimmten Vorbescheid Bezug.
    Sollte es mehrere Varianten von Vorbescheiden geben, so können die nicht gemischt werden.
    Eine Mischung von Varianten erfordert einen neuen Vorbescheid.
    Zumindest entfällt bei einer Mixtur der Anspruch auf Genehmigung, falls es keinen Bezug auf einen bestimmten Vorbescheid gibt.
    Der jeweils letzte genehmigte Bauantrag gilt.
    Das kann dazu führen, dass Genehmigungen aus einem Bauantrag bei einem zweiten ähnlichen Bauantrag oder gar gleichen Bauantrag nicht mehr genehmigt werden.
    Jetzt stellt sich die Frage, wann welcher Bauantrag rechtskräftig wird.
    Das könnte der Fall sein, wenn eine Baugenehmigung in privates Recht umgesetzt wird.
    Bei einem Grundstückseigentümer und dem gleichen Antragsteller ist das einfach: Beginn der Umsetzung!
    Schwierig wird es bei mehreren Grundstückseigentümern.
    Die berühmte Variante wäre die bei mehreren Grundstückseigentümern: einer stellt einen Bauantrag für ein illegales Gebäude, ein zweiter stellt einen Abbruchantrag.
    Da wäre wohl privat zu klären, wer zu was das Recht hat.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. Das stimmt so nicht

    Herr Klaus!
    Eine Baugenehmigung ergeht unbeschadet Rechte Dritter, somit ist es einer Baugenehmigung egal wie viele Vorbescheide oder Genehmigungen noch erteilt werden oder schon erteilt wurden. Ich kann die genehmigte Version bauen, die mir am besten gefällt oder mit der ich am meisten anfangen kann oder mit der ich am meisten Profit erwirtschafte.
    Natürlich kann ich nicht einzelne Teile von verschiedenen Baugenehmigungen mischen, aber es ist vollkommen egal ob ich die erste oder die letzte Version baue.
    Ein Bauvorbescheid ist keine Genehmigung, sondern nur eine rechtsverbindliche Auskunft, dass in einem Bauantrag die angefragten Ausführungen des Bauvorbescheides genehmigt oder eben nicht genehmigt werden.
    Schönen Sonntag

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