Abstandsfläche Doppelpultdach
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstandsfläche Doppelpultdach
Hallo,
ich möchte in Ba-Wü ein bestehendes Einfamilienhaus mit Sattedach erweitern und das ganze mit einem Doppelpultdach ausstatten.
Für ein Satteldach sind die Abstandsflächen in der Landesbauordnung eindeutig geregelt. (Wenn die Dachneigung kleiner 45 ° beträgt, wird die Giebelfläche nicht als Wandhöhe eingerechnet) Was passiert aber bei einem Doppelpultdach?
Wo steht wie sich hier die Wandhöhe berechnet?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Oliver
ich möchte in Ba-Wü ein bestehendes Einfamilienhaus mit Sattedach erweitern und das ganze mit einem Doppelpultdach ausstatten.
Für ein Satteldach sind die Abstandsflächen in der Landesbauordnung eindeutig geregelt. (Wenn die Dachneigung kleiner 45 ° beträgt, wird die Giebelfläche nicht als Wandhöhe eingerechnet) Was passiert aber bei einem Doppelpultdach?
Wo steht wie sich hier die Wandhöhe berechnet?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Oliver