Bauen im Außenbereich wurde abgelehnt, brauche Hilfe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen im Außenbereich wurde abgelehnt, brauche Hilfe

Hallo,
ich habe ein Problem, ich und meine Frau besitzen ein Stück Land, welches uns vermacht worden ist von ihren Eltern.
Wir wollen nun ein Haus bauen, ein energiesparendes eventuell ein Passivhaus.
Jedoch haben wir keine Baugenehmigung bekommen, alle im Amt Raten uns ab soetwas zu beantragen, da es hoffnungslos ist.
Ich habe mal ein Bild angehängt wie es dort aussieht.
Was können wir tun? Schafft es vielleicht jemand das freizugeben? Bietet ihr auch Fertighäuser an? Wenn ja dann bauen wir bei euch!
MfG Björn

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Bauen im Außenbereich wurde abgelehnt, brauche Hilfe" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Björn
  1. Nein

    "Schafft es vielleicht jemand das freizugeben? "
    Nein, sage ich mal.
    Eine abgelehnte Baugenehmigung/Bauvoranfrage haben Sie auch noch gar nicht. Sie haben nur eine "mündliche Empfehlung" von der Gemeinde, nichts zu unternehmen. Diese Empfehlung scheint aber begründet und richtig. Was nicht heißt, das man es nicht versuchen darf.
    Die Gesetzgebung des Baugesetzbuchs (BauGB) § 35 steht Ihrem Vorhaben eindeutig entgegen. Daher sparen Sie Energien und Kosten, die Sie in die Erkundung der Möglichkeiten investieren. Lassen Sie keine Entwürfe zeichnen, gehen Sie nicht zu Fertighaus- und Schlüsselfertigbauanbietern (Fertighausanbietern, Schlüsselfertigbauanbietern), weil die bekommen das auch nicht (bzw. erst recht nicht) hin.
    Das maximalste, was Sie tun könnten, wäre einen ortskundigen Architekten mit guten Kontakten zum Bauamt hinzuzuziehen, mit der Bitte eine "minimalistische" Bauvoranfrage anzufertigen. Der Architekt wird Sie beraten und sollte nur wenige Arbeitsstunden in die Anfertigung einer Bauvoranfrage investieren, also max. ca. Grundfläche, Geschossigkeit, Dachform festlegen, Lage auf dem Grundstück, Erschließung beschreiben und das zum Bauamt, also nichts entwerfen. Das müssen Sie mit dem Architekt eindeutig festlegen, nicht das der beginnt überflüssigerweise hochtrabende Entwürfe zu zeichnen und später gibt es Ärger wegen zu hohen Honorars.
    Auf diese Anfrage erhalten Sie dann einen Bauvorbescheid, aus dem Sie Klarheit gewinnen, was dort möglich ist.
  2. Danke für die Antwort. Haben Sie ...

    Danke für die Antwort. Haben Sie Danke für die Antwort.
    Haben Sie sich den die Zeichnung angesehen? Es stehen dort doch schon einige Häuser (6 Stück), wieso können wir dort nicht die Baulücke schließen?
    Es sind doch Strom/Wasser usw. vorhanden, es ist voll erschlossen.
    Was macht den ein Architekt? Wir wollten gerne ein energiesparendes Fertighaus bauen. Können wir uns auf den Paragraphen berufen, dass wir Energie mit der Solaranlage erzeugen?
  3. womit Sie da Ihre Energie erzeugen ...

    womit Sie da Ihre Energie erzeugen wollen ist wurscht, wenn das kein Bauland ist können Sie da nicht bauen! Nutzen Sie ggf vorhandene Kontakte zur Gemeinde um das noch mal zu klären bevor Sie da auch nur einen € inverstieren.
  4. Baulücke

    Es kann vorkommen, dass es auch im Außenbereich Baugenehmigungen gibt, z.B. für das Ausfüllen einer Baulücke. Einen Rechtsanspruch auf so eine "Ermessensentscheidung" des Bauamts gibt es aber nicht.
    Wo Sie jetzt im Lageplan bauen wollen und ob da eine Baulücke ausgefüllt wird, kann ich nicht erkennen. Vielleicht erkenne ich es nicht, aber ich sehe nicht, wo Sie im Lageplan die Baufläche gekennzeichnet haben?
    Zum Grundverständnis: Der Gesetzgeber möchte nicht, dass sich Bebauung im Außenbereich erweitert und verdichtet. Vielmehr wird schon die Umnutzung und Erweiterung vorhandener Bausubstanz reglementiert. Langfristig sollen so möglichst viele Gebäude im Außenbereich verschwinden (bis auf privilegierte Nutzungen, z.B. landwirtschaftliche Gebäude). Das ist politischer Wille. Sie wollen das Gegenteil davon. Damit ist doch klar, wo die Schwierigkeiten liegen.
    Außenbereich ist alles, wo es keine zusammenhänge Bebauung von städtebaulichem Gewicht gibt und wo es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Die paar Häuser da sind keine zusammenhängende Bebauung, sondern eine Splittersiedlung. Der BauGB § 35 verlangt, dass sich solche Splittersiedlungen nicht erweitern. Deshalb ist eine Genehmigung sehr unwahrscheinlich.
  5. Danke für die Auskunft, ja auf ...

    Danke für die Auskunft, ja auf der Zeichnung die oben von mir angebunden wurde ist ein großes X dort wollen wir bauen, das ganze Land gehört uns, jedoch wollten wir bei dem X die Lücke füllen.
    Wie geht das denn mit einer Außenbereichsatzung? Kann man diese beantragen?
  6. Komisch ...

    Komisch das mit der Baulücke im Außenbereich habe ich in diesem Forum schon 2003 und 2004 geschrieben.
    Aber ich bin ja nur nen doofer Schlüselfertiganbieter ...
  7. Wie ist das zu verstehen? : D ...

    Wie ist das zu verstehen? : D Wie ist das zu verstehen? : D
    Negativ oder Positiv für mich?
    Wir würden gerne ein EnergiesparendesFertighaus bauen!
    Könnten Sie uns helfen oder wie habe ich es zu verstehen?
  8. Das bedeutet nur ...

    Das bedeutet nur dass diese pauschale Aussage:
    "gehen Sie nicht zu Fertighaus- und Schlüsselfertigbauanbietern (Fertighausanbietern, Schlüsselfertigbauanbietern), weil die bekommen das auch nicht (bzw. erst recht nicht) hin"
    mal wieder der typische Architekten-Humbug ist. Sowas passt besser in andere Foren, wo die Architekten das Sagen haben.
    Nicht mehr und nicht weniger.
  9. ach so.. Ich habe mir nun Gedanken ...

    ach so.. Ich habe mir nun Gedanken gemacht das es doch klappen könnte. Ich habe mir mal ihre Häuser angesehen und bin beeindruckt ;D Ich habe ihnen mal eine Email geschickt. Hoffe auf Antwort.
  10. Sichtweise

    Dort wo ich das X sehe, wird vermutlich kein einziger Fachmann eine Baulücke erkennen können und wollen. Sie bezeichnen das als Baulücke, weil Sie es so sehen wollen.
    Gut, dass ein Fertighausanbieter oder Schlüsselfertigbauanbieter sowas auch nicht hinbekommt, formuliere ich mal anders:
    Worum wollen Sie ein Unternehmen, was vom Vertragsabschluss und Bau oder Verkauf von Häusern lebt, mit einer so aussichtslosen Anfrage behelligen? Dabei kann es passieren, dass der Verkäufer/Kundenberater  -  wenn er das Problem nicht zielgerichtet angeht  -  Stunden und Tage seines Lebens unnütz mit dem Zusammenstellen von Entwürfen, Angeboten und Besprechungen mit Ihnen verbringt. Nachdem man dann feststellt, dass es nicht zur Baugenehmigung kommen kann, erhalten Sie vielleicht von so manchem Anbieter sogar noch eine Kostennote für die vergeblichen Vorplanungen. Müssten Sie zwar vermutlich nicht bezahlen, aber Ärger wäre vorprogrammiert.
    Daher ist hier allenfalls eine Bauvoranfrage zu stellen, wenn Sie sich Gewissheit verschaffen wollen und sich nicht nur auf die unverbindliche Aussagen von der Gemeinde verlassen wollen. Das ist simpel und das Besteht nur aus dem Ausfüllen eines Formblatts, einer Einzeichnung der Baufläche in den Lageplan und einer Beschreibung. Das können Sie sogar selbst machen oder ggf. mit geringem Stundenaufwand durch einen Architekten machen lassen. Ich meine damit, dass hier eine Odyssee von Hausbaufirma zu Hausbaufirma unnütz ist. Vergewissern Sie sich mit einer Bauvoranfrage und damit geben Sie"s auf ...
  11. Ich weiß es nervt, aber schaut noch ein mal bitte drüber

    Ich bin mir durchaus bewusst, dass es wenig Chancen gibt, ich habe ja einige Informationen von euch bekommen.
    So ich habe mir nochmals die Mühe gemacht alles auf eine eigene Zeichnung zu bringen, ich habe nämlich morgen ein Termin mit der Stadt nochmals!
    Schaut mal ob ich damit mehr Chancen habe (siehe Bild!)
    PS: Bezeichnungen der Straßen und Flure habe ich entfernt

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ich weiß es nervt, aber schaut noch ein mal bitte drüber" auf die Frage "Bauen im Außenbereich wurde abgelehnt, brauche Hilfe" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  12. nicht übliche Vermassung

    Schon besser!
    Die Vermassung der Baufläche ist aber eigentümlich.
    Die Maßketten sollten parallel zu den Kanten liegen. Grenzabstände sollten auch eingetragen werden.
    Wichtiger Hinweis:
    Gespräche mit der Gemeinde:
    Die Erfahrung zeigt, dass Gemeindevertreter, wenn man sie nur lange genug nervt, oft Zustimmungsbereitschaft zu solchen Vorhaben im Außenbereich signalisieren. Die Gemeinde hat ja meistens auch kaum Gründe dagegen einzuwenden. Das führt oft dazu, dass Bauherren von Außenbereichsbauvorhaben sich wegen der positiven Aussage der Gemeinde der Baugenehmigung sicher wähnen und drauf los planen lassen. Vorsicht: Die Baugenehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist häufig nicht die Gemeinde selbst, sondern das Landratsamt. Und die untere Bauaufsicht ist an das Baugesetzbuch gebunden und lehnt den Bauantrag folgerichtig ab, auch wenn die Gemeinde dafür ist. Die Gemeinde versteckt sich sozusagen hinter der unteren Bauaufsicht und kann später sagen "Wir hatten ja nichts dagegen".
    Wenn also Ihr Gespräch mit der Gemeinde positiv ausfällt, haben Sie trotzdem nur wenig gewonnen. Erst die Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsicht bringt Klarheit. Besser ist es natürlich, Sie setzen die Gemeinde vorher in Kenntnis, dass Sie eine förmliche Bauvoranfrage stellen möchten und vergewissern sich der gemeindlichen Zustimmung.
  13. Danke

    Ich habe das Treffen am Donnerstag (morgen) mit der unteren Bauaufsicht (denke ich). Ich werde die Ratschläge befolgen, habe nochmals die Zeichnung angehangen, ist es so richrtig?
    Bis denn

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Danke" auf die Frage "Bauen im Außenbereich wurde abgelehnt, brauche Hilfe" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  14. Na ja

    Auf genaue Maße kommt es auch erstmal nicht an.
    Warum sind die Maße bei Ihnen alle nur horizontal und vertikal? Parallel zu Gebäude-, bzw. Bauflächenkanten sieht anders aus.
    Sie brauchen das nicht im Computer hinfummeln.
    Lageplan maßstäblich ausdrucken.
    Von Hand mögliche Bauflächen einzeichnen, ein paar Hauptmaße dran, fertig.
  15. Warum ...

    Warum gehen Sie nicht gleich zum Landratsamt?
    Wir haben bessere Erfahrungen gemacht mit dem Landkreis zu sprechen als mit Gemeinden ...
    • Name:
    • Frau Kri-2766-Kur

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