Erschließungskosten alleine tragen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Erschließungskosten alleine tragen?

Hallo zusammen!
Wir planen ein Einfamilienhaus auf unserem Grundstück. Es gibt keinen Bebauungsplan für das Grundstück, es handelt sich um Bauland in Ortsrandlage. Eine tel. Anfrage ergab, das am Grundstück Strom und Frischwasser liegen, aber der Abwasserkanal um ca. 70 m bis zu unserem Grundstück verlängert werden müsste.
Zwischen dem Grundstück, das an einer kleinen Straße (Sackgasse) liegt, und der bisherigen Bebauung sind noch weitere Baugrundstücke, die im Besitz von Privatleuten sind. Dort könnten noch ca. 4 weitere Hauser entstehen. Der Abwasserkanal fehlt jedoch auch hier.
Habe nun zwecks Klärung und Kostenermittlung eine Bauvoranfrage gestellt. Vom zuständigen Sachbearbeiter des Bauamts habe ich nun vorab telefonisch erfahren, dass man neben dem Abwasserkanal über eine Wendefläche für die Straßenreinigung sowie für die Müllabfuhr nachdenkt. Darüber hinaus sagte er, dass wir die Kosten zu 100 Prozent alleine tragen müssten.
Meine Frage wäre, ob das rechtens ist? Durch die geplante Erschließung würden die Werte der anderen Grundstücke ja auch steigen und diese könnten direkt bebaut werden bzw. wären dadurch ja dann ebenfalls voll erschlossen. Somit müssten diese Besitzer sich doch ebenfalls beteiligen oder die Stadt die Kosten tragen und von den Besitzern einfordern, sobald diese dort bauen wollen, oder? Bzgl des Wendeplatzes denke ich eher, dass die Stadt die kleine Straße auf unsere Kosten sanieren will. In dem Ort gibt es Straßen, in
denen viel mehr Häuser stehen, und die Müllabfuhr dadurch rückwärts reinfahren. Meine Frage betrifft NRW.
muss. Wer kann mir helfen oder hat Ähnliches erlebt?
  • Name:
  • Tk
  1. Bitte fragen Sie das

    einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht.
    Fair klingt es nicht, was Sie da beschreiben, aber da es sich ausschließlich um Rechtsfragen handelt, sind Sie in diesem bautechnisch aufgestellten Forum leider nicht an der richtigen Adresse.
  2. Verursacherprinzip

    Grundsätzlich muss der Verursacher die Erschließungskosten tragen.
    Bauen dürfen Sie nur, wenn die Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung) gesichert ist.
    Anteilige Kosten für das was liegt wird nachberechnet, auch der Anteil der Straße falls die der Gemeinde gehört.
    Für Bauherren, die Grund und Boden von der Gemeinde kaufen, ist die Erschließung schon im Preis per m² enthalten.
    Deshalb auch immer das Erstaunen, wenn das Bauland schon vor der Umwandlung im Eigentum ist und dann die Kosten von der Gemeinde berechnet werden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. @Herr Klaus Genauso denke ich mir ...

    @Herr Klaus Genauso denke ich mir @Herr Klaus
    Genauso denke ich mir das  -  nur halt anteilig für mein Grundstück und nicht für die ganze Straße, oder?
    Gruß, TK
  4. Radio Eriwan sagt:

    Es kommt darauf an, ob die Straße eine Privatstraße ist und es kommt darauf an, ob die anderen Grundstücke bebaut werden.
    Ohne Bebauung eventuell keine Kosten.
    Lassen Sie sich eine Grunddienstbarkeit eintragen, dann bekommen Sie später Geld für weitere Anschlüsse.
    Jetzt werden Sie die Kosten wohl alleine tragen müssen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Es handelt sich um eine öffentliche ...

    Es handelt sich um eine öffentliche Straße. Bebaut werden die anderen Grundstücke wohl auf Jahre hin nicht. Das klingt nicht gerecht. Laut der Verordnung der Stadt muss diese generell 10 Prozent der Erschließungskosten tragen und kann darüber hinaus nur bis höchstens 14 m Grundstücksbreite anteilig die Kosten umlegen. Nur, weil die Stadt versäumt hat, einen Abwasserkanal in die Straße zu legen als sie Frischwasser und Strom verlegt hat, sollen wir jetzt die gesamten Kosten tragen? Wo steht denn, dass die "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen" nicht gilt, wenn die Initiative des Erschließens nicht von der Stadt, sondern von einem Bauherrn ausgeht.
  6. Nu mal ganz ruhig ...

    Nu mal ganz ruhig so sehr man die persönliche Seite verstehen kann. Andersherum aber: warum sollen alle Gebührenzahler für die 70 Meter bezahlen, nur damit Sie und die anderen plötzlich Baugrundstücke haben wollen?
    Weiter: es handelt sich hierbei nicht um Erschließung, sondern um Ausbau nach 8 KAG. Und das, ist eines der schwierigsten Themen überhaupt, da kann man nur den Hinweis von Uwe beherzigen. Denn, beim Ausbau sind alle dran. Sie können sich ja mit den Nachbarn zusammentun und um einen Ausbau drängen, tippe aber mal, die werden Ihnen was husten, wenn die hören, was sie bezahlen müssen.
    Sie sind im Moment der Einzige, der einen zählbaren Erfolg will, tja, und da ist das nun mal so, dass der, der die Musik bestellt, auch bezahlen muss.
  7. Der § 8 KAG NW klingt ...

    Der § 8 KAG NW klingt logisch. Schlecht für mich  -  wusste ich so aber nicht. Danke für die Hilfe. Denke mir bleibt tatsächlich nur die Maßnahme zu bezahlen und mir diese Grunddienstbarkeit zusichern zu lassen.
    Gruß, TK

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