Baulast Stellplatz
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baulast Stellplatz
Hallo Experten:
Folgendes Problem: Ein Altbau in SA der Küche und im Hof sind Stellplätze als Baulast eingetragen für ein anderes Objekt ein paar Straßen weiter.
1. Der Plan in dem die Stellplätze eingezeichnet wurden ist nicht maßstabsgetreu die Stellplätze passen also so nicht in die reale Welt. Da die Wirklichkeit um 20 % kleiner ist als der Plan.
2. Die Stellplätze im Hof sind nicht zugänglich, da die Durchfahrt zu klein ist s.O.
3. Es wurden zwar ein Gragetor an die Frot gezaubert, aber es erfolgte keine offizielle Umnutzung der Küche in Garage und die Küche ist zu klein für ein Auto. Garage ist derzeit an einen Motorradfahrer vermietet der die Küche zum Unterstellen für dieses nutzt.
4. Es gibt eine Baugenehmigung, die 10 Jahre nach der Baulast erstellt war das Haus umzubauen und dort sind auch Garagen eingezeichnet, aber auch dieser Plan ist nicht Maßstabsgetreu und außerdem seit 5 Jahren verfallen.
Fragen über Fragen also.
1. Ist die Baulast dennoch gültig oder kann diese juristisch angefochten werden.
2. Darf man denn nun eine Garage bauen und das gesamte Haus auf die Bauplanmaße aufblähen indem man den bereits vor 15 Jahren bewilligten Bauplan erneut unverändert einreicht?
3. Wer ist denn mein Asprechpartner ein RA für Baurecht kennt sich mit Baulasten nach eigener Aussage nicht aus und der Architekt kennt die Jurist. Seite nicht.
DANKE für's lesen 2x Danke wenn auch eine Antwort kommt.
Folgendes Problem: Ein Altbau in SA der Küche und im Hof sind Stellplätze als Baulast eingetragen für ein anderes Objekt ein paar Straßen weiter.
1. Der Plan in dem die Stellplätze eingezeichnet wurden ist nicht maßstabsgetreu die Stellplätze passen also so nicht in die reale Welt. Da die Wirklichkeit um 20 % kleiner ist als der Plan.
2. Die Stellplätze im Hof sind nicht zugänglich, da die Durchfahrt zu klein ist s.O.
3. Es wurden zwar ein Gragetor an die Frot gezaubert, aber es erfolgte keine offizielle Umnutzung der Küche in Garage und die Küche ist zu klein für ein Auto. Garage ist derzeit an einen Motorradfahrer vermietet der die Küche zum Unterstellen für dieses nutzt.
4. Es gibt eine Baugenehmigung, die 10 Jahre nach der Baulast erstellt war das Haus umzubauen und dort sind auch Garagen eingezeichnet, aber auch dieser Plan ist nicht Maßstabsgetreu und außerdem seit 5 Jahren verfallen.
Fragen über Fragen also.
1. Ist die Baulast dennoch gültig oder kann diese juristisch angefochten werden.
2. Darf man denn nun eine Garage bauen und das gesamte Haus auf die Bauplanmaße aufblähen indem man den bereits vor 15 Jahren bewilligten Bauplan erneut unverändert einreicht?
3. Wer ist denn mein Asprechpartner ein RA für Baurecht kennt sich mit Baulasten nach eigener Aussage nicht aus und der Architekt kennt die Jurist. Seite nicht.
DANKE für's lesen 2x Danke wenn auch eine Antwort kommt.