Abstandsflächen verletzt! Wer ist verantwortlich? NRW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abstandsflächen verletzt! Wer ist verantwortlich? NRW

Hallo,
wir haben eine Dachaufstockung  -  ein Drittel des Daches wurde um eine Grundfläche von 31 m² aufgestockt  -  eines Einfamilienhauses vorgenommen. Das Ganze ist wohl etwas höher geraten (ca. 30 cm) als der Architekt berechnet hat.
1. Der Architekt hatte eine Zeichnung erstellt, die nicht realisiert werden konnte. Tatsächlich so, also hat der Zimmermann
2. etwas höher gebaut.
Jetzt bei der Rohbauabnahme meinte das Bauamt: Tja, die Abstandsflächen ... darum kümmern wir uns noch ...
Mein Mann ist schon so deprimiert, dass er den Innenausbau stoppen will.
Frage: Wenn es jetzt tatsächlich Probleme gibt, wer ist der Hauptverantwortliche? Der Architekt sagt: Ach das wird schon klappen, da kommen wir um Nachgenehmigungen herum! Hallo?
Sein Wort in Gottes Ohr aber was meinen die Leute hier im Forum?
Muss ich mich mit Baurecht in Nordrhein Westfalen auskennen oder warum gibt es Architekten?
Bitte Hilfe oder Tipps! Danke im Voraus!
  • Name:
  • Monika
  1. Wenn  -  wie du schreibst  -  der Zimmermann ...

    Wenn  -  wie du schreibst  -  der Zimmermann einfach abweichend von den Plänen "etwas höher" gebaut hat, dann ist der verantwortlich.
    Ob es Probleme mit den Abstan dsflächen geben sollte, kann euer Architekt aber recht schnell ermitteln. Lasst euch von dem also sofort eine neue Abstandsflächenberechnung unter Berücksichtigung der tatsächlich gebauten Höhen geben.
  2. Der Architekt war ja auch der Bauleiter ...

    Der Architekt war ja auch der Bauleiter und jeden Tag auf der Baustelle (Holzständerwerk, also in 1 Woche fertig) Er muss doch gesehen haben, was der Zimmermann gebaut hat, und seine Berechnung hätte nicht funktioniert. Es ist praktisch ein "Haus" auf dem "Haus" und die Dachrinne hätte nicht über das Dach gepasst bei Bau nach Architekt. Aber die Winkel des Daches sind spitzer geworden, also die Abstandsfläche verändert. Unser Architekt macht sich da gar keine Gedanken drüber ... "wird schon klappen" also denke ich, die Abstandsflächen passen NICHT! Bin mir da relativ sicher. Ich soll also den Architekten bitten, eine neue Abstandsflächenberechnung zu machen? Und wenn es nicht passt? Sorry, aber der ganze Bau war schon so kompliziert und wir haben alle Probleme gelöst, aber DAS ist für mich jetzt das Schlimmste!
    • Name:
    • Monika
  3. Wenn es einduetig nicht pasen würde, ...

    Wenn es einduetig nicht pasen würde, hätte das Bauamt wohl schon einen Baustopp verhängt.
    Also erst mal ganz ruhig bleiben und die neue Berechnung der Abstandsflächen abwarten.
  4. verantwortlich ist immer der Grundstückseigentümer

    Das Bauamt wendet sich immer an den Grundstückseigentümer als Vertragspartner.
    Dieser kann sich mit Regressansprüchen an seinen Architekten und Bauleiter wenden.
    Erst dann greift die Haftung des Zimmermanns.
    Der darf nicht eigenmächtig die Planung ändern, wenn diese nicht durchführbar ist.
    Also ist jetzt eine Beweissicherung notwendig, fallsdas Bauamt eine Verfügung erlässt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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