Bau NVO vor 1990 - Sanierung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bau NVO vor 1990 - Sanierung
Auf meinem Grundstück mit Gartenhaus, Terrassen und Stellplatz - errichtet 1988 in MV, ergibt sich eine GRZAbk. die um 6 % über der GRZ 0,3 liegt - nach Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) von 1990.
Da aber Alles vor 1990 gebaut wurde, habe ich eigentlich kein Problem ...?! Da Terrassen und Stellplatz aus der Berechnung fallen.
Jetzt möchte ich die Terrasse und den Stellplatz neu pflastern.
Gilt dann die alte Baunutzungsverordnung (BauNVO) noch, oder wird jetzt die Neue angewendet und ich falle aus der GRZ?
VG
Jö
Da aber Alles vor 1990 gebaut wurde, habe ich eigentlich kein Problem ...?! Da Terrassen und Stellplatz aus der Berechnung fallen.
Jetzt möchte ich die Terrasse und den Stellplatz neu pflastern.
Gilt dann die alte Baunutzungsverordnung (BauNVO) noch, oder wird jetzt die Neue angewendet und ich falle aus der GRZ?
VG
Jö
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Das
steht im Bebauungsplan.
... die derzeit gültige Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
oder
... die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 19XX
Die zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplan gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist anzuwenden.