Gartenpavillon steht 5 Jahre Abrissverfügung wurde angedroht.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gartenpavillon steht 5 Jahre Abrissverfügung wurde angedroht.

Hallo, wir hatten seit 5 Jahren ein Gartenpavillon. Der Garten befindet sich außerhalb der Gemeinde. Und ist eigentlich ein Acker, wird aber schon seit Jahren als Garten genutzt und rechts liegt auch ein eingetragener Garten.
3 Wände halb zu und Dach drauf. 4,6 x 4 m. Jetzt hatten wir als Windschutz eine Wand ganz zu gemacht, mit Holzpaneele verkleidet und 2 Wände ebenso nur mit 2 Fenstern drin. Das hat jemanden gestört, und das Bauamt wurde informiert.
Uns wurde eine Abrissverfügung angedroht, wenn wir den nicht eine dem Baurecht ordnungsgemäßen Zustand herstellen.
Jetzt habe ich mir gedacht, das ich einfach das Dach abnehme. Und Ruhe ist erst mal. Weil kein Dach kein Gebäude. Und die Wände dienen dann als Windschutz, im Garten!
Geht das evtl. so, oder denke ich verkehrt.
Ich möchte dann mit Gestellen, Solarplatten befestigen. Ist ja kein Dach! Ich habe 5 Stück 1,30 x 70 und die würden genau mit der Breite vom Pavillon passen.
Darf man dies, Bundesland Rheinland  -  Pfalz, Deutschland.
  • Name:
  • Martin
  1. wozu trixen?

    Haben Sie schon mal versucht beim Bauamt rauszufinden, was die damit meinen, wenn sie schreiben "eine dem Baurecht ordnungsgemäßen Zustand herstellen"?
    Wenn Sie das können, dann wäre doch allen geholfen.
  2. Solarpaneele

    sind eben auch ein Dach, wenn sie wie ein Dach funktionieren.
    Genauso, wie ein Seecontainer genehmigungspflichtig wäre, wenn Sie den dort hinstellen würden.
    Oder ein dauerhaft abgestellter Bauwagen.
    Oder oder oder ...
  3. Definition Bauwerke in Bauordnung nachlesen

    Zur Zeit steht dort ein Schwarzbau.
    Man verlangt ein Bauantrag, der nach Lage der Dinge abgelehnt wird.
    Also Abriss.
    In der Bauordnung steht, wie Gebäude definiert sind, danach gibt es keine Chance mit Tricks wie Wände und Solardach durchzukommen.
    Wenn Sie die Klärungen beim Bauamt durchführen, können Sie sich Kosten ersparen.
    Spätestens Verfügungen mit Bußgeld werden teuer.
    Zwecklos sind Argumente wie "der Nachbar hat auch ... " und steht schon lange, also "Bestandsschutz".
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN