Treppe nach DIN Norm 18065
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Treppe nach DIN Norm 18065

Hallo,
ich kann leider keinen Folgebeitrag erstellen. Die Treppe soll nach DINAbk. Norm 18065 erstellt werden laut Bauamt.
Und jetzt verlangt das Bauamt VOR dem Einbau Statik und Konstruktionspläne.
Unser Architekt und Bauleiter empfindet das als Schikane und überflüssig.
Die Treppe ist der einzige Fluchtweg aus dem Obergeschoss.
Meinen Sie auch, dass die Zeichnung überflüssig ist?
  1. DIN 18065

    Foto von Josef Schrage

    Hallo ist kein Ansprechpartner,
    Die DINAbk. 18065 ist eine Treppennorm, hat aber nichts damit zu tun ob diese nun für einen Fluchtweg oder "sonst was" ist.
    Wenn ihr Bauleiter und Architekt da irgendwo eine Schikane des Bauamtes vermuten, sollen die sich auch dagegen wehren oder auch nicht.
    Was haben Sie für ein Problem damit?
    Wollen (oder müssen) sie diesen Herren helfen?
    Ich denke, wenn die auf der "Höhe der Zeit" sind, können die das auch selbst, wozu sonst sind die da ...
  2. es geht um Haftung

    Im Schadenfall sucht der Staatsanwalt nach einem Schuldigen.
    Die Erfüllung von berechtigten Bauauflagen dient dem Haftungsausschluss von Ihnen und dem Amt.
    Sie sollten froh sein und Ihre Planer entlassen, die das als Schikane deklarieren.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Guten Morgen, Treppe nach DIN 18065? ...

    Guten Morgen, Treppe nach DINAbk. 18065? Guten Morgen,
    Treppe nach DIN 18065? Hmm!
    Bundesland?
    Gebäudeklasse?
    Bauwerk?
    Sonderbaueigenschaften?
    DIN 18065 regelt ja lediglich die allgemeinen Planungsgrundlagen für Treppen. Unter anderem wäre die Tragengängigkeit zu berücksichtigen. Als Rettungsweg sicher noch ein wenig mehr, z.B. die erforderlichen Feuerwiderstandsklassen oder auch lediglich der Nachweis der richtigen Baustoffklasse.
    Sicher handelt es sich um einen Standardsatz (Textbaustein) innerhalb eines Bauscheins.
    Prinzipiell ist eine Treppe natürlich ein statisches Bauteil (hat ja immerhin eine Belastung von 300 bis 500 kg/m² abzutragen), da ja Statik nicht nur die Treppe selbst betrifft, sondern auch die berührenden Bauteile zwecks Lastweiterleitung. Standsicherheitsnachweise sind ebenso wie angemessene Konstruktionspläne (Bewehrungspläne) Teil der Genehmigungsunterlagen und können auch lediglich vor Baubeginn nachgereicht werden.
    Hält Ihr Architekt dies nicht für erforderlich muss er das auch auf einer soliden rechtlichen Basis begründen können. Oder ist da noch mehr im Busch?
    M. Nau

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