Nutzungsänderung der Dachkammer
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung der Dachkammer

Hallo Experten!
Ich habe vor 6 Monaten eine Wohnung im 2. OGAbk. eines Hauses in Frankfurt am Main gekauft. Zur Wohnung gehört auch eine Dachkammer im 5. OG. Der Fokus meiner Frage ist diese Dachkammer.
Vor dieser Dachkammer gibt es ein kleines WC/Bad und ein Flur. Beim Flur und Bad handelt sich um einen Gemeinschaftseigentum.
Der frühere Eigentümer meiner Wohnung hatte einen Mietvertrag mit Gemeinschaft für das Bad und Flur geschlossen. Er hat dann die komplette Dachkammer plus Flur und Bad als eine Wohneinheit vermietet.
Ich habe die Wohnung naiver weise gekauft um wie mein Vorgänger den Flur und das Bad mit einem geringfügig höheren Mietpreis mieten zu dürfen. Jetzt hat die Hausverwaltung für den seit 50 Jahren nicht selbst renovierten Flur und Bad einen Mietvertrag vom 11 €/m² zugeschickt! Ich möchte lieber diesen teuren Mitvertrag nicht unterschreiben, stattdessen mein eigenes Bad in der Dachkammer einrichten zu lassen.
Meine Frage ist nun, ob ich unter der genannten Bedingungen mein eigenes Bad in meiner Dachkammer einrichten darf, bzw. ob ich eine Genehmigung des Bauamtes brauche und wenn ja ob im Prinzip das Bauamt dies genehmigt.
  • Name:
  • Mina
  1. Ausdrucken und losgehen

    Drucken Sie ihren Thread aus und gehen Sie mit dem Text beim Bauamt fragen, denn die kennen Ihr Objekt dort besser als wir und können ihnen eine offene Antwort geben und diese auch gleich noch begründen.
  2. nicht so hastig

    Sie müssen erst mal innerhalb der WEGAbk. feststellen was Sache ist.
    Ist es tatsächlich Gemeinschaftseigentum, dann ist die Vermietung OK und Sie haben nichts mit dem Bauamt zu tun.
    Für jede Änderung brauchen Sie einstimmige Beschlüsse in der WEG und eine Anpassung der Teilungserklärung.
    Erst jetzt ist auf dem Bauamt zu klären, ob die Räume genehmigt sind.
    Wenn ja, können Sie mieten und nutzen, wenn nein, dann sind vom Eigentümer Bauanträge zu stellen.
    Was dann geschieht ist offen.
    Eine Vermietung ist ein Risiko, wenn die Räume illegal sind.
    (Brandschutz? , Fluchtwege? , Parkplätze? , Instandhaltung?)
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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