Zeitfenster Entwurf bis Bauantrag
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Zeitfenster Entwurf bis Bauantrag

Guten Morgen,
vielleicht gibt es die Frage schon, ich habe sie aber leider nicht finden können. Ich würde mich also auch über links freuen.
Ich wüsste gerne, wie ein Zeitfenster vom ersten Entwurf beim Architekten bis zum Bauantrag i.d.R. aussieht. Mein Mann und ich haben den Grundriss vom Prinzip zu Papier gebracht, wir brauchen nun eine detaillierte architektonisch einwandfreie Umsetzung.
Danke für alle Antworten.
  • Name:
  • kavauge
  1. Gibt es nicht ...

    Neben der Auslastung des Büros hängt es am Aufwand der "Umsetzung".
    Ihre Planung mag Ihnen gefallen, ob die genehmigungsfähig ist und statisch sinnvoll, weiß keiner.
    Kann also sein, dass die 1  -  1 übernommen werden kann oder auch komplett neu muss.
  2. Dadurch kann es länger dauern:

    "Mein Mann und ich haben den Grundriss vom Prinzip zu Papier gebracht, "
    Dadurch kann es länger dauern. Ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten, aber es kann durchaus sein, dass Ihr Grundriss nicht funktioniert und der Architekt Sie mühsam zu einer anderen Lösung bewegen muss. Ein Haus wird nicht in einem Grundriss entworfen, sondern in allen Grundrissen, noch dazu im Schnitt und in den Ansichten, und zuvorderst gibt das Grundstück und der Bebauungsplan die Grundzüge des Entwurfs vor. Daneben sind statische Belange etc. in die Planung zu integrieren.
    Deshalb sollten Sie bei den ersten Gesprächen mit einem Architekt Ihren Grundriss erstmal in der Tasche lassen. Schauen Sie erstmal, ob der Planer zu Ihnen passt, besprechen Sie das Honorar, dann Raumprogramm und immer weiter. Später können Sie dann Ihren Grundriss mal mit dem Architektenentwurf vergleichen.
    Zum Zeitablauf: bis zum Bauantrag sind es ca. 3-6 Monate, je nachdem wie schnell es mit dem Entwerfen und Besprechungen klappt. Dann denken Sie daran: Der Bauantrag ist erst die halbe Miete, bevor es mit dem Bau los gehen. Zuerst müssen noch die Ausführungsplanungen durchgeführt sein, die Ausschreibungen erfolgt sein, Statik, Bewerhungspläne, Energiesparnachweis, Baugrundgutachten etc.
    Ihr Architekt wird Sie zum weiteren Planungsumfang und Ablauf informieren.

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