Nachbar baut im Grenzbereich (Hessen)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbar baut im Grenzbereich (Hessen)

In unserem Wohngebiet mit "verdichteter Bebauung" sind die Häuser sternförmig um einen Innenhof gruppiert.
Unser Nachbar hat ohne Ankündigung damit begonnen, den Eingangsbereich seines Einfamilienhaus zu erweitern: Die Treppe vor der Haustür soll vorverlegt und überdacht werden; außerdem soll im bisherigen Treppenbereich ein Podest gemauert und mit einer Brüstung versehen werden, sodass eine erhöhte "Aussichtsplattform" mit Blick in unsere Richtung entsteht.
Die Maurerarbeiten finden im Abstand von 1,15 m zur Grundstücksgrenze statt, auch Treppe und Überdachung liegen innerhalb des 3-Meter-Grenzbereichs. Die Grundstücksgrenze verläuft in der Mitte des Weges, den beide Nachbarn als einzigen Zugang nutzen.
Die Baumaßnahme wurde von einem Architekten geplant; Baufirmen übernehmen die Ausführung. Eine Baugenehmigung wurde nicht eingeholt. Nachdem wir beim Bauamt um Rat gefragt haben, wurde ein sofortiger Baustopp verhängt, der nach wie vor besteht.
Im Bauamt ist man sich unschlüssig, wie weiter Verfahren werden soll und ob hier Baurecht oder Privatrecht zur Anwendung kommt.
Pikant wird die Sache dadurch, dass sich der Nachbar der Genehmigungspflicht bewusst war: Vor 3 Jahren hat er einen Bauantrag gestellt für einen haushohen "Turm-Anbau" an derselben Stelle, dem wir nicht zugestimmt haben.
Vermutlich sollten wir diesmal übergangen werden, indem der Baubeginn exakt am ersten Ferientag erfolgte, an dem man uns als "Schulpflichtige" im Urlaub wähnte. Wir hätten bei Rückkehr vor vollendeten Tatsachen gestanden!
Der Architekt hat uns nun gefragt, ob wir uns die Pläne mal anschauen wollen ...
Wir wollen keine Verdichtung im Grenzbereich.
Wie sollen wir uns weiter verhalten?
Wir sind für jeden Rat dankbar!
  • Name:
  • Chris
  1. Wenn öffentl. Recht nicht berührt ist, ...

    Wenn öffentl. Recht nicht berührt ist, kann das Bauamt keinen Baustopp verhängen, da das Bauamt nicht dazu da ist privates Recht durchzusetzen.
  2. Mal in § 6 der HBO nachlesen, ...

    Mal in § 6 der HBO nachlesen, demnach sind Treppen und deren Überdachungen nur dann innerhalb von Abstandsflächen zulässig, wenn diese nicht mehr als 1,50 m vor das Gebäude vortreten und eine Abstand von 2 m zur Nachbargrenze einhalten.
    Nach dem, was du geschrieben hast, verstößt der Nachbar gegen diese Vorschrift.
    Ergo:
    Verstoß gegen Baurecht. Baustopp.
    Wieso ist sich das Bauamt da nicht sicher?
  3. Bravo

    Das Bauamt hat einen Rechtsakt getätigt und muss den durchsetzen oder mit Begründung aufheben.
    Damit tritt Amtshaftung ein.
    Ein Bauvorhaben auf einen Ferienbeginn zu timen ist Dummheit im Quadrat weil ein Schwarzbau niemals legal wird und Ihre Einspruchsfrist nach Nachbarrecht mindestens 3 Jahre beträgt.
    Lassen Sie sich nicht auf den Spruch ein: "was steht das steht ... ", aber warten Sie bis der Beton fest ist, dann macht das Zuschauen beim Abbruch mehr Spaß.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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