Grenzabstand bei bauen ohne Bebauungsplan, BaWü
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzabstand bei bauen ohne Bebauungsplan, BaWü

Hallo,
wir möchten auf einem Randgrundstück (momentan noch Außenbereich) in Baden-Württemberg bauen.
Die Gemeinde, sowie das Landratsamt haben hierbei unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zugestimmt. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass von den Nachbarn keine Stellungnahmen hervorgebracht werden dürfen, die sich gegen das Vorhaben aussprechen.
Nach einem Gespräch mit den Nachbarn fordern diese, dass wir 5 m Grenzabstand einhalten, anschließend unsere Garage/Carport bauen und erst im Anschluss daran das Haus bauen. Der Abstand des Hauses zur Grenze würde also 11 m betragen.
Meine Frage wäre nun: Können die Nachbarn die Einhaltung dieses Grenzabstandes verlangen? Oder welchen Grenzabstand müssen wir mindestens einhalten (kein Bebauungsplan vorhanden).
  • Name:
  • BauFuchs
  1. also wenn das bedeutet, dass man ...

    also wenn das bedeutet, dass man nur so bauen kann wie der Nachbar es will, würde ich mir was anderes suchen. Oder lassen Sie ihn gleich ihr Haus planen. Was die Ämterfordern kann doch nur bedeuten: wenn man so baut wie ortsüblich (Beispiel Nachbarn), dann darf ich bauen. Hält der Nachbar auch die von Ihnen geforderten Grenzabstände auf seiner Seite ein?
  2. nein, macht er nicht ...

    sein Haus hat einen Abstand von 3 m zur Grenze hin. Und daher möchte er nicht, dass wir ihnen zu nahe kommen und zu viel Licht nehmen!
    Wir würden gerne mit ca. 5 m Abstand zur Grenze unser Haus beginnen und die Garage dann auf die andere Seite setzen.
    Ich werde am Montag Kontakt zum Stadtbaumeister aufnehmen, und mich informieren, in welchem Rahmen wir unser Haus errichten dürfen bzw. in welchem Maße der Nachbar unser Bauvorhaben einschränken darf oder es sogar verhindern kann.
    Wir möchten nur noch nicht so viel Geld für einen Architekten ausgeben, wenn eine Ablehnung des Nachbarn dazu führen kann, das Haus nicht zu bauen.
  3. warten Sie noch ab..

    Warten Sie, bis es Innenbereich ist und bauen Sie dann nach den gesetzlichen Vorschriften bis 3 Meter an die Grenze und Garage auf die Grenze.
    Sie werden zurzeit vom Amt und Nachbarn gegängelt.
    Übrigens: Wenn es noch Außenbereich ist, muss das Amt das Vorhaben sowieso untersagen und legt die Genehmigung auf Eis, später kommt dann die Genehmigung mit der unmöglichen Abstands-Gängelung und Sie kommen davon nicht mehr los.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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