Grundrissänderung Carport bei bestehender Baugenehmigung  -  was ist zu tun?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundrissänderung Carport bei bestehender Baugenehmigung  -  was ist zu tun?

Hallo,
wir haben für ein Carport (als Anbau an Garage) eine Baugenehmigung. Nun hat sich bei der Planung der weiteren Außenanlagen ergeben, dass das Carport sinnvoll nur mit einer Anpassung des Grundrisses gebaut werden kann: in einer Dimension wird es etwas kürzer, in der anderen Dimension etwas länger/breiter. Die Fläche bleibt dabei identisch. Müssen wir (a) anzeigen (b) neu beantragen oder (c) gar nichts tun?
Es wird in Sachsen aufgestellt.
Danke und Gruß,
Jens
  • Name:
  • Jens
  1. Nachtrag oder Tektur nachreichen

    Eine Neubeantragung ist vielleicht nicht nötig.
    Aber die Bauantragsunterlagen sind VOR Ausführung zu aktualisieren und dem Bauamt nachzureichen. Dies sind Lageplan, Grundriss, Ansichten, mit den geänderten Maßen.
    Hintergrund ist, dass die geänderten Maße ggf. zu einem unzulässigen Bauwerk führen können, z.B. weil zulässige Grenzbebauungslängen überschritten werden, oder das Carport nicht mehr dem Bebauungsplan entspricht, z.B. weil es aus einer festgesetzten Baufläche herausragt.
    Wenn mit dem Carportbauantrag ein Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser befasst war, dann ist das für Sie der erste Ansprechpartner. Der kann die Pläne kurzfristig ändern.
  2. Danke!

    Vielen Dank für die Information!

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