Unterschreitung 3 m-Abstand Garage zu Straße
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Unterschreitung 3 m-Abstand Garage zu Straße

Hallo zusammen,
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus in Hessen, laut Hessischer Garagenordnung muss die Zufahrt der Garage mind. 3 m lang sein ("Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten (Zufahrten, Abfahrten) von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche Bedenken nicht bestehen. "). Wann ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und wie kompliziert wird das? Wir planen ein elektr. Garagentor, d.h. bei der Einfahrt wird der Verkehr nicht behindert (davon mal abgesehen ist es eine Straße in einer 30er Zone in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr)
Gruß & Danke,
Sascha
  • Name:
  • Sascha
  1. Möglich ist es ...

    Möglich ist es oft bei Carports, oder wenn in der Nachbarschaft schon solche Garagen vorhanden sind.
    Es kommt u.a. darauf an, ob die Garage störend wirkt, wenn Sie so nah an der Straße steht.
    Wenn im Bebauungsplan eine vordere Baugrenze definiert ist, die auch von Garagen nicht überschritten werden darf, wird es noch schwieriger.
    Solche Abweichungsanträge bekommt man aber oft durch, wenn es triftige Gründe gibt, z.B. wenn im hinteren Grundstücksbereich eine starke Hanglage ist und die Gründung der Garage weiter hinten im Grundstück schwierig würde, bzw. die Wandhöhen wegen eines Geländegefälles höher als 3 m würden.

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