Garage auf Grenze zum Wirtschaftsweg oder 0,5 m Abstand?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garage auf Grenze zum Wirtschaftsweg oder 0,5 m Abstand?

Hallo,
wir planen den Anbau einer Garage an das Elternhaus meiner Frau (in RLP). Die Garage soll mit einer Längsseite an die Grenze des Grundstücks anschließen. Beim Nachbargrundstück handelt es sich um einen Wirtschaftsweg, der aber nicht befestigt ist. Es gibt jetzt widersprüchlich Aussagen zur Zulässigkeit des Vorhabens, der Entwurfsverfasser meines Vertrauens sagt, dass diese Variante zulässig ist und die durchs Nachbarschaftsrecht eingeführten Abstände für Einfriedungen o.ä. nicht gelten, da es sich um eine Garage und nicht um einen Zaun o.ä. handelt. Von anderer Seite höre ich aber, das diese Abstände auch für die Garage gelten, einen entsprechenden Gesetzestext o.ä. konnte ich aber nicht finden. Mit dem Bauamt hatte ich vor etwa einem Jahr deshalb Kontakt und man gab mir die mündliche Auskunft, dass die Garage auf die Grenze zulässig sei. Kennt jemand evtl. einen Paragraphen oder weitere Hitnergründe?
Liebe Grüße und vielen Dank
Egon
  • Name:
  • Egon
  1. steht

    im § 42 Nachbarrecht RLP
  2. Vielen Dank  -  aber das bezieht sich ja nicht auf die Garage

    Hallo Herr Oberst,
    vielen Dank für Ihre Antwort  -  im Nachbarschaftsrecht steht aber auch nur, dass der Grenzabstand einer Einfriedung an einem Wirtschaftsweg 0,5 betragen muss  -  ob das auch für Garagen gilt steht da nicht  -  ich gehe mal davon aus, wenn es gelten würde, würde es da stehen?
    Egon
    • Name:
    • Egon
  3. Evtl.

    Gips da was in der BO-RLP
  4. Nein, die LBauO sagt dazu nichts

    ...
    • Name:
    • Egon
  5. Dann,

    sollte die GA auf der Grenze zul. sein. Evtl. soll doch das Bauamt sagen auf welcher Rechtsgrundlage es nicht gehen sollte!
  6. Vielen Dank!

    Dann hoffe ich mal darauf, dass nicht doch noch irgendwo was auftaucht.
    • Name:
    • Egon

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN