Öffentlicher Weg grenzt an Grundstück  -  Baulast soll eingetragen werden
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Öffentlicher Weg grenzt an Grundstück  -  Baulast soll eingetragen werden

Hallo an das tolle Forum,
folgende Frage habe ich:
Mein Grundstück (siehe Anhang) grenzt an einen öffentlichen Weg. Dieser ist 1,50 m breit. Laut Baufenster kann ich auf 1,61 m Abstand zu diesem Weg mein Haus bauen. Mein Bauantrag wurde eingereicht ... Orts- und Verbandsgemeinde (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde) haben diese genehmigt. Nun kam Widersrpruch von Landesbaubehörde, da ich nicht 3 m Abstand einhalte. Daraufhin hat die Orts- und Verbandsgemeinde (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde) mündlich zugegen einen Fehler gemacht zu haben und wollen dies nun lösen, in dem sie eine "Baulast" auf den öffentlichen Weg eintragen ...
Meine Frage ... was ist eine solche Baulast und welche negativen Folgen hat dies für mich?
Vielen Dank an alle, die mir Antworten.
Bundesland Rheinland Pfalz
  • Name:
  • Holger
  1. Das bringt für dich keine Nachteile.

    Das bringt für dich keine Nachteile.
  2. Ahnungslosigkeit der Gemeinde

    Ihre Abstandsfläche darf bis zur Mitte des öffentlichen Weges reichen, genauso ist es mit der Abstandsfläche des gegenüberliegenden Grundstücks.
    Wenn also 1,50 m / 2 = 0,75 m Abstandfläche auf dem Weg liegen, dann müssen 2,25 m auf Ihrem Grundstück liegen. Wenn Ihr geplantes Gebäude die 2,25 m Grenzabstand unterschreiten soll, dann ist das nicht mit einer Abstandflächenbaulast auf dem Weg zu lösen. Die Abstandsflächenbaulast ist auf dem gegenüberliegenden Grundstück einzutragen.
    Um das Maß, welches ihr Gebäude die 2,25 m Grenzabstand unterschreitet, muss ein zukünftiges Gebäude der gegenüberliegende Nachbarn mehr Abstand einhalten, sodass immer 6 m zwischen den Häusern sind.
    Da fragen Sie mal den Nachbarn, ob er sowas mitmachen würde (wenn er gescheit ist, macht er nicht mit).
    Wenn er verneint, können Sie gleich umplanen, dann hilft nichts mehr.
    Im übrigen bezweifle ich, dass Orts- und Verbandsgemeinde (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde) den Bauantrag "genehmigt" haben. Sie haben vermutlich nur die positive Stellungnahme erteilt. Die Erstellung der Baugenehmigung obliegt der unteren Bauaufsicht, und die Genehmigung folgerichtig verweigert, weil offensichtlich eine Fehlplanung vorliegt, die der Planersteller verbockt hat.
    Gruß

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