Grenzbebauung Gartenhaus bei schon vorhandener Wandfläche von 25 m²
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grenzbebauung Gartenhaus bei schon vorhandener Wandfläche von 25 m²
Hallo,
habe wirklich erst 30 Minuten die schon eingereichten Fragen gelesen, doch nicht wirklich Hilfe gefunden.
Ich möchte ein Gartenhäuschen/Geräteschuppen (max. 2,5x2,5 m) am Eck meines Grundstücks errichten. Die eine Seite des geräteschuppens grenzt an eine grundstücksseite, bei welcher ich schon eine Grenzbebauung (Garage) von 6,7 m habe. die grenzwandfläche der Garage beträgt 25 m². Weitere Grenzbebauungen gibt es nicht. (baden Württemberg)
Ich kann zwar die Hütte kleiner machen, sodass ich die Grenzbebauung von max 9 m einhalten könnte, doch egal wie klein die Hütte wird, die max Wandfläche von 25 m² würde ich überschreiten.
Ein Abstand zur Grenze von 2,5 m würde mich sehr einschränken.
Gibt es irgendeine Möglichkeit um "Übernahme der Baulast" für meinen Nachbarn zu vermeiden? Wie würde die Einschränkung für meine Nachbarn aussehen, wenn dieser die Baulast übernehmen würde?
A: die Grenzbebauung wird "nur" in der max Wandfläche überschritten
B: die Grenzbebauung wird in der Länge und der max Wandfläche überschritten.
Angenommen mein Nachbar macht an derselben Stelle eine Grenzbebauung. Gibt dies mir dann die Freiheit ein Gartenhäuschen "anzubauen" ohne gegen die Grenzbebauungsvorschriften (max 9 m/25 m²) zu verstoßen?
Schon mal vielen Dank
Winfried
habe wirklich erst 30 Minuten die schon eingereichten Fragen gelesen, doch nicht wirklich Hilfe gefunden.
Ich möchte ein Gartenhäuschen/Geräteschuppen (max. 2,5x2,5 m) am Eck meines Grundstücks errichten. Die eine Seite des geräteschuppens grenzt an eine grundstücksseite, bei welcher ich schon eine Grenzbebauung (Garage) von 6,7 m habe. die grenzwandfläche der Garage beträgt 25 m². Weitere Grenzbebauungen gibt es nicht. (baden Württemberg)
Ich kann zwar die Hütte kleiner machen, sodass ich die Grenzbebauung von max 9 m einhalten könnte, doch egal wie klein die Hütte wird, die max Wandfläche von 25 m² würde ich überschreiten.
Ein Abstand zur Grenze von 2,5 m würde mich sehr einschränken.
Gibt es irgendeine Möglichkeit um "Übernahme der Baulast" für meinen Nachbarn zu vermeiden? Wie würde die Einschränkung für meine Nachbarn aussehen, wenn dieser die Baulast übernehmen würde?
A: die Grenzbebauung wird "nur" in der max Wandfläche überschritten
B: die Grenzbebauung wird in der Länge und der max Wandfläche überschritten.
Angenommen mein Nachbar macht an derselben Stelle eine Grenzbebauung. Gibt dies mir dann die Freiheit ein Gartenhäuschen "anzubauen" ohne gegen die Grenzbebauungsvorschriften (max 9 m/25 m²) zu verstoßen?
Schon mal vielen Dank
Winfried
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Bauantrag stellen
Durch Ausnutzung der maximalen Grenzwerte für eine Grenzbebauung ist ein Bauantrag mit Antrag auf Befreiung notwendig.
Nun sind mehrere Varianten möglich, welche mit dem Bauamt zu besprechen wären.
Bei einer Gartenhütte wäre die einfachste Version die einer Nachbarzustimmung.
Die Übernahme von Abstandsflächen ist unwahrscheinlich, weil solche Hütten auf Abstandsflächen stehen dürfen.
Noch einfacher wäre die Version, wenn Sie mit einer Nachbarzustimmung das Vorhaben dem Bauamt anzeigen und per Protokoll deren "abnicken" die Genehmigung erreichen.
Schwarz und ohne Schriftform wird alles zum Risiko.
Gruß -
Das muss man sich anschauen
Wenn die GA wirklich 25 m² hat und "nur" 6,70 m lang ist, dann ist sie 3,73 m hoch => nicht privilegiert, dann wäre ein privilegiertes Gebäude zusätzlich möglich
Wurde die GA genehmigt? Wenn ja, was steht in der Genehmigung.
Gibt viele Möglichkeiten.
Pläne, Genehmigung nehmen und zu Lmd gehen, der sich damit auskennt. -
Hallo, vielen Dank für die Anmerkungen ...
Hallo, vielen Dank für die Anmerkungen Hallo,
vielen Dank für die Anmerkungen.
ich habe jetzt noch ein paar Bilder eingestellt, welche die Situation eindeutiger zeigen. Im Bauantrag seht: Einfamilien-Wohnhaus mit Garage und Carport. In der Genehmigung wird lediglich auf Zulassung der Baugrenzüberschreitung wegen Dachvorsprung hingewiesen. die Garage ist mittels Carport direkt an das Haus angebaut. die Dachflächen laufen ineinander. die Garage ist 6,74 m lang und 3,97 m hoch (25 m²)
das Gartenhäuschen soll auf der Pflanzfläche im Eck Westen/Norden errichtet werden. Ein Bebauung der Pflanzfläche ist eigentlich nicht erlaubt, doch hierfür würde ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Das mit dem priviliergten Gebäude hört sich interessant an. Gibt es hierzu ein Paragraphen auf welche ich mich beziehen könnte und was heißt das dann für mich.
Gruß winfried