Abstandsflächen für Erweiterungsbau an Haupthaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstandsflächen für Erweiterungsbau an Haupthaus
Hallo zusammen,
wir planen derzeit in NRW einen Erweiterungsbau eines bestehenden Gebäudes und nun kommen wir mit den Abstandsflächen nicht weiter. Hier die Ausgangssituation:
Bestand 3-geschossiges Wohn- / Bürogebäude, daran angeschlossen 1-geschossiger Kindergarten, auf dem Kindergarten haben wir bereits teilweise ein weiteres Geschoss gebaut (zweibündig, also 1 Flur, links und rechts Räume) und daran wollen wir jetzt anbauen. Wir wollen den Anbau parallel zum letzten Anbau platzieren.
Meine Frage nun: Wie viel Abstand muss zwischen der Außenwand des bestehenden Gebäudes und des Anbaus eingehalten werden. Dadurch, dass die beiden Gebäude miteinander verbunden werden, würde es sich um ein Gebäude handeln.
Neben den vorgeschriebenen Abstandsflächen wird wohl auch der Brandschutz und die Belichtung der Räume eine Rolle spielen.
Kennt sich jemand mit diesem speziellen Fall aus? Gibt es eventuell Referenzgebäude, die Ihr nennen könnt?
Vielen Dank im Voraus.
Kerstin
wir planen derzeit in NRW einen Erweiterungsbau eines bestehenden Gebäudes und nun kommen wir mit den Abstandsflächen nicht weiter. Hier die Ausgangssituation:
Bestand 3-geschossiges Wohn- / Bürogebäude, daran angeschlossen 1-geschossiger Kindergarten, auf dem Kindergarten haben wir bereits teilweise ein weiteres Geschoss gebaut (zweibündig, also 1 Flur, links und rechts Räume) und daran wollen wir jetzt anbauen. Wir wollen den Anbau parallel zum letzten Anbau platzieren.
Meine Frage nun: Wie viel Abstand muss zwischen der Außenwand des bestehenden Gebäudes und des Anbaus eingehalten werden. Dadurch, dass die beiden Gebäude miteinander verbunden werden, würde es sich um ein Gebäude handeln.
Neben den vorgeschriebenen Abstandsflächen wird wohl auch der Brandschutz und die Belichtung der Räume eine Rolle spielen.
Kennt sich jemand mit diesem speziellen Fall aus? Gibt es eventuell Referenzgebäude, die Ihr nennen könnt?
Vielen Dank im Voraus.
Kerstin
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ohne Plan und Ortskenntnis ist nichts zu machen
Jedes Gebäude löst Abstandsflächen aus, welche meist unkritisch auf eigenem Grundstück liegen.
Werden diese Abstandsflächen bebaut, gibt es neue Abstandsflächen.
Der ungewöhnliche Fall des Kindergartens schafft Brandschutz- und Fluchtwegeprobleme und tangiert Vorschriften für Errichtung und Betrieb dieser Einrichtungen.
Damit muss die gesamte Liegenschaft neu bewertet werden und zwar so, als würde komplett neu gebaut.
Ein Rat ist deshalb nur von einem örtlichem Fachmann zu machen.
Gruß