Bauantrag bei Nutzungsänderung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauantrag bei Nutzungsänderung
Hallo an die Forengemeinschaft!
Wir haben hier in Thüringen ein altes Haus mit Anbauten erworben, welches die letzten 40 Jahre als Kindergarten genutzt wurde. Seit 2005 stand das Haus dann leer und wir haben es 2011 erworben.
Da wir an dem Haupthaus einen einsturzgefährdeten Vorbau (Hauseingang) abreißen und Neubauten müssen, sowie den Abriss der Anbauten vorhaben, wurden wir darüber informiert, dass wir einen Bauantrag zu stellen haben.
Soweit, so gut.
Laut Aussage des Mitarbeiters des Landratsamtes möchte er gern einen Bauantrag wegen Nutzungsänderung, mit den komplett dazu notwendigen Unterlagen (Aufmaß, Katasterauszug, Energienachweis, Abbruchsanzeige, statische Berechnung, etc.) haben.
Laut den Unterlagen des Landratsamtes wurde das Haus jedoch nie als Kindergarten umgetragen. In den Akten der Behörde ist dieses Haus als Wohnhaus deklariert.
Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass entscheidend für die Nutzungsänderung die letzte amtliche genehmigte Nutzung ist. Somit ist für mich eindeutig klar, dass wir hier keine Nutzungsänderung beantragen müssen.
Leider haben wir bereits den 2. Architekten aufgesucht und auch dieser ist gewillt, den Forderungen des Kollegen in der Behörde nachzugeben.
Deshalb meine Anfrage hier in dieser Runde? Wer hat Recht?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Wir haben hier in Thüringen ein altes Haus mit Anbauten erworben, welches die letzten 40 Jahre als Kindergarten genutzt wurde. Seit 2005 stand das Haus dann leer und wir haben es 2011 erworben.
Da wir an dem Haupthaus einen einsturzgefährdeten Vorbau (Hauseingang) abreißen und Neubauten müssen, sowie den Abriss der Anbauten vorhaben, wurden wir darüber informiert, dass wir einen Bauantrag zu stellen haben.
Soweit, so gut.
Laut Aussage des Mitarbeiters des Landratsamtes möchte er gern einen Bauantrag wegen Nutzungsänderung, mit den komplett dazu notwendigen Unterlagen (Aufmaß, Katasterauszug, Energienachweis, Abbruchsanzeige, statische Berechnung, etc.) haben.
Laut den Unterlagen des Landratsamtes wurde das Haus jedoch nie als Kindergarten umgetragen. In den Akten der Behörde ist dieses Haus als Wohnhaus deklariert.
Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass entscheidend für die Nutzungsänderung die letzte amtliche genehmigte Nutzung ist. Somit ist für mich eindeutig klar, dass wir hier keine Nutzungsänderung beantragen müssen.
Leider haben wir bereits den 2. Architekten aufgesucht und auch dieser ist gewillt, den Forderungen des Kollegen in der Behörde nachzugeben.
Deshalb meine Anfrage hier in dieser Runde? Wer hat Recht?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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zuerst Akteneinsicht
Sichten Sie die Unterlagen auf dem Bauamt und die Verkaufsunterlagen.
Wichtig sind Hinweise über die letzte Nutzung überhaupt.
Je nach Datum ist die Nutzung oder die Wohnraumnutzung "untergegangen" d.h. beendet.
Damit wäre die Forderung nach einem Bauantrag zu erklären.
Dann muss der Bauantrag so erfolgen, als würden Sie neu bauen.
Weiterhin könnte nun je nach Vollständigkeit der Unterlagen auf dem Bauamt nach Vereinfachungen in den einzureichenden Unterlagen gefragt werden.
Wichtig ist dazu, dass vorhandene Unterlagen mit dem tatsächlichen Baustand übereinstimmen.
Bei Abweichungen muss alles neu aufgemessen und beantragt werden.
Gruß