Gartenhaus schräg, Grenzbebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gartenhaus schräg, Grenzbebauung

Hallo,
auf meinem Grundstück steht eine 9 m lange Garage auf der Grenze. Ich möchte noch ein Gartenhäuschen 3x4 Meter im Garten errichten. Wenn ich das in Grenznähe setze würde ich ja bei 9 m+3 m+4 m=16 m die maximale Länge Grenzbebauung von 15 m überschreiten.
Wie wird das gerechnet wenn ich das Gartenhaus schräg (z.B. 45 Grad Stelle). Werden dann alle Längen addiert die innerhalb der 3 m zur Grenze hin sind? Bundesland ist Saarland.
Viele Grüße
Michael
  • Name:
  • Michael
  1. Bauordnung des Saarlandes anschauen

    Die 3+4 Meter kämen nur zum tragen, wenn das Gartenhaus im Eck eines Grundstückes steht.
    Ansonsten ist ein Gartenhaus meist bauantragsfrei, der Errichter muss aber die Vorschriften einhalten, dazu muss er diese kennen.
    Eine Überschreitung der Grenzlänge könnte möglich sein, wenn das Gartenhaus an einer genehmigten Wand (z.B. Garage) des Nachbarn steht.
    Weiterhin könnte das Aufstellen mit einer einfachen Nachbargenehmigung möglich sein.
    Ich habe das bei mir mit dem örtlichen Bauamt besprochen und festgestellt, dass es völlig bauantragsfrei ist (nicht Saarland).
    Anschließend habe ich darüber als Konsens ein Protokoll für die Bauakte gefertigt und das Gartenhaus nach eigenem Ermessen aufgestellt.
    Das Protokoll ist besonders bei "netten" Nachbarn sinnvoll.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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