Außenbereich-Bebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Außenbereich-Bebauung

Hallo,
wir besitzen ein Grundstück in Baden-Württemberg, das an das letzte Haus einer Straße angrenzt, damit also im Außenbereich liegt. Hinter unserem Grundstück befinden sich nur Wiesen. Es wird im Flächennutzungsplan ausgewiesen, jedoch liegt kein Bebauungsplan für dieses Grundstück vor. Die Erschließung wäre durch den Zukauf eines Zwickelgrundstücks gesichert, das zwischen unserem Grundstück und der Straße liegt (über diesen Zwickel haben wir auch Begehungsrecht).
Nun würden wir hier gerne im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung mit Privaterschließung eine Einzelbebauung beantragen.
Die Stadt meinte uns gegenüber, dass wir eine Bauvoranfrage stellen sollen, die von einem Architekten erstellt werden muss.
Dieser verlangt im Fall einer Ablehnung des Baugesuchs ein Honorar von 6000 bis 8000 € (bei einer Zustimmung wird das Honorar mit den Kosten des Hauses verrechnet).
Unser Gedanke war: Lassen wir den Architekten das Haus nun komplett planen und reichen dies als Bauvoranfrage ein, könnte die Stadt beispielsweise sagen: "Sie dürfen dort generell nicht bauen, da dies zu einer Splittersiedlung führen würde". In dem Fall wären die Arbeiten des Architekten jedoch völlig umsonst gewesen, da sich die Stadt die Zeichnungen sicher nicht einmal ansehen wird, wenn sie das Baugesuch wegen einer so grundsätzlichen Sache ablehnt.
Jedoch besteht das Amt auf dieser Bauvoranfrage eines Architekten.
Wir möchten jetzt natürlich nicht 8000 € in den Wind schießen, da dies ein Haufen Geld ist. Der Verlust der 8000 € würde unser Eigenkapital in einer derartigen Weise beschneiden, dass wir jegliche Bauvorhaben erst einmal auf Eis legen müssten  -  vermutlich für eine rel. lange Zeit, da dann auch Aufgrund Familienzuwachses ein Umzug in eine größere, teurere Wohnung anstehen würde.
Gibt es keine Möglichkeit, ohne komplette Planung des Hauses zu erfahren, ob man auf dem Grundstück bauen darf?
Eine solche Vorgehensweise halte ich nicht für sinnvoll und auch nicht im Sinn von Familien, die bauen möchten. Denn mal eben 8000 € in den Wind schießen kann nicht im Sinn der Familienförderung unserer Regierung sein.
Die Chancen, dass die Bauvoranfrage akzeptiert wird, halte ich auch für relativ gering, sodass das Risiko recht hoch ist, das Geld in den Sand zu setzen ...
Vielleicht hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen oder Tipps?
Viele Grüße.
  • Name:
  • Andreas
  1. Also, 6-8 Mille ...

    Also, 6-8 Mille nur für eine Bauvoranfrage ist schon frech. Der soll ja kein ganzes Haus planen, sondern nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen klären. Schießen Sie ihn in den Wind.
  2. Stell

    doch eine Bauvoranfrage als Frage und ohne Pläne, dann brauchst auch keinen Planverfasser. Es soll einfach die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen geklärt werden.
    Selbst wenn der Architekt ein paar Skizzen machen muss/müsste, ist der aufgerufenen Preis schon happig.
  3. GU/GÜ

    Das hier ...
    "Dieser verlangt im Fall einer Ablehnung des Baugesuchs ein Honorar von 6000 bis 8000 € (bei einer Zustimmung wird das Honorar mit den Kosten des Hauses verrechnet). "
    hört sich danach an, dass Sie keinen freien Architekten angesprochen haben, sondern einen der als Generalunternehmer oder Generalübernehmer tätig ist und von Häuser bauen lebt, nicht nur vom planen. Suchen Sie mal einen freiberuflich tätigen Planer, der wird das nach Aufwand machen und da kann ich mir kaum vorstellen, dass das mehr als ein paar hundert € werden.
  4. Ich formuliere um ...

    Ich formuliere um Schieß den Hausbauer in den Wind ... :-))

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