Überschreitung Baugrenze mit Carport
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Überschreitung Baugrenze mit Carport

Hallo liebe Experten,
in den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stadt in Baden-Württemberg) heißt es:
6.2) Garagen und Carports sind innerhalb der überbaubaren Flächen, nicht jedoch auf den festgesetzten privaten Grünflächen zulässig. Zulässig sind Garagen und Carports auch auf den festgesetzten Flächen für Nebenanlagen.
Unser Carport überschreitet das Baufenster (Vorgartenseite) mit einer Ecke geringfügig. Das Bauamt meint, es ist ein Antrag auf Befreiung notwendig, ist dies so richtig? Ist alles außerhalb des Baufensters nicht automatisch Nebenfläche?
Gruß+Danke
  • Name:
  • Konstantin Durler
  1. wenn,

    da steht ... auf den festgesetzten Flächen, dann sollten die Flächen auch festgesetzt sein. Die schriftl. Teile trennen manchmal Garagen und Nebenanlagen sehr strikt.
    Wenn aßerhalb, dann ist ein Befreiung oder Abweichung erforderlich.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN