Brandschutz  -  Nachweis vor Baubeginn
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Brandschutz  -  Nachweis vor Baubeginn

Hallo,
wir planen eine Altbausanierung. Die Pläne wurden dafür im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt. Besonderheit: Das Gebäude steht direkt auf der Grundstücksgrenze, somit würde diese Fassadenseite als Brandwand gezählt. Im Vorfeld wurde allerdings abgeklärt/genehmigt, dass beim Einbau neuer Fenster keine Brandschutzfenster eingebaut werden müssen. Soweit kurz der Überblick.
Jetzt meine eigentliche Frage. Auf der Baubeginnsanzeige gibt es den Punkt "Brandschutz", wo vor Ausführungsbeginn der entsprechende Nachweis erstellt werden muss. Wir erhielten ein Angebot für ein BrandschutzKONZEPT für den vorbeugenden Brandschutz, dass mir von den Kosten her sehr hoch erscheint.
Gibt es einen Unterschied zwischen Brandschutznachweis, Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzept? Welchen?
Wenn ja, Woher weiß man, was man letztlich genau benötigt? Kann das sein, dass wg. der Sache mit der Brandwand kein "einfacher" Brandschutznachweis ausreicht?
Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung solcher Nachweise?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Stefl80
  1. da läuft was schief

    Zunächst einmal: Warum ein Bauantrag bei einem bestehenden Gebäude?
    Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf.
    Warum also so was tun, wenn es bei einem alten Gebäude kritisch ist?
    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bedeutet: der Antragsteller muss wissen was er tut und muss das auch verantworten.
    Wenn das Bauamt Brandschutzmängel behauptet, dann ist der Bauantrag falsch oder unvollständig gestellt.
    Dadurch kann das Bauamt die drei Begriffe verwenden und so den Bau verzögern und vor allem verteuern.
    Ein Bauantrag für ein Bestandsgebäude bedeutet, der vorhandene Bau wird wie ein Neubau behandelt.
    Also hätte Ihr Architekt beim Bauantrag einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzgutachten erstellen und dem Bauantrag beifügen müssen als Beweis, dass das Bestehende Gebäude dem aktuellen Brandschutz entspricht.
    Beinhaltet der Bauantrag Änderungen am Brandschutz, so wird ein Brandschutzkonzept erstellt.
    Darin sind als Absichtserklärung die Änderungen aufgelistet und erklärt, das Brandschutzkonzept wird ohne Prüfung durch das Bauamt Bestandteil der Baugenehmigung.
    Verantwortlich ist der Bauherr.
    Damit sind Vorab-Klärungen nutzlos und nicht im Zusammenhang zu sehen.
    Ohne Klärung des Brandschutzes würde der Bau zum Schwarzbau mit allen Konsequenzen bei einem Schaden.
    Ein Personenschaden bringt Sie in den Knast.
    Das bedeutet: der Brandschutz ist nachzuweisen und auch so zu errichten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Schwierig.

    völlig legal wird das kaum gehen. Ich vermute mal, Bauantrag, weil die Sanierung so umfangreich ist, dass es ohne nicht geht, bestehende Fenster, die erneuert werden sollen.
    Ohne entsprechende Baulast darf das Bauamt "normale" Fenster in einer Brandwand nicht genehmigen, der Bauantrag führt dazu, dass ein heute rechtlich genehmigungsfähiger Zustand hergestellt werden muss (endlich ist diese Fensterwand weg ...). Einzige Ausnahme, den bisher geduldeten brandschutzwidrigen Zustand beizubehalten ist Denkmalschutz.
    Mit der positiven "Abklärung" hat sich jemand beim Amt zu weit aus dem Fenster gelehnt und rudert jetzt mit sprachlichen Feinheiten zurück. Ob Nachweis, Gutachten oder Konzept, ohne Abstandsfläche wird das als normales Fenster nie genehmigt.
    Illegal, aber stillschweigend übersehen, wäre schon ein gutes Ergebnis: Fenster bestehen seit Jahrzehnten, Größe wird nicht veändert, Nachbar hat nichts dagegen KÖNNTE mit guten Kontakten des Architekten dazu führe, dass die Fenster zwar im Antrag gestrichen werden, aber keine Aktion erfolgt, solange sich niemand beklagt. Sollte sich irgendwann mal jemand daran stören, müssten allerdings Brandschutzfenster rein oder zugemauert werden ...
    Nicht schön, aber gegen Brandschutz geht nahezu nichts. Laienwissen, also keine Garantie
    Gruß
    VolkerLeue
  3. Danke schon mal für die Antworten ...

    Danke schon mal für die Antworten Nochmal zur Richtigstellung: Die Abstandsflächen wurden durch die Nachbarn übernommen. Jetzt sollen im Zuge der Sanierung die Fenster durch "normale" ersetzt werden  -  wurde auch alles durchs Amt genehmigt.
    Nur ist jetzt die Frage, ob ich zu Baubeginn der "normale" Brandschutznachweis ausreicht, oder ob wir extra ein Brandschutzkonzept benötigen?

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