Über- und Unterschreitung (Überschreitung, Unterschreitung) der Baugrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Über- und Unterschreitung (Überschreitung, Unterschreitung) der Baugrenze
Hallo,
wir bauen in Hessen und haben an einer Stelle die Baugrenze überschritten. Hierfür will das Bauamt nun nicht unerhebliche Gebühren haben. Kann ich dies nicht mit der Unterschreitung der Baugrenze an einer anderen Stelle des Hausbaus verrechnen? Oder zählt stur immer nur eine Überschreitung, unabhängig davon, dass bei einer Verrechnung eine Unterschreitung herauskommen würde?
Besten Dank.
wir bauen in Hessen und haben an einer Stelle die Baugrenze überschritten. Hierfür will das Bauamt nun nicht unerhebliche Gebühren haben. Kann ich dies nicht mit der Unterschreitung der Baugrenze an einer anderen Stelle des Hausbaus verrechnen? Oder zählt stur immer nur eine Überschreitung, unabhängig davon, dass bei einer Verrechnung eine Unterschreitung herauskommen würde?
Besten Dank.
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es ist wie beim Auto
Eine festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung wird bestraft und kann nicht mit eine Unterschreitung verrechnet werden.
Bei Ihrem Bau richtet sich die Gebühr nach dem wirtschaftlichen Gewinn in Vergleich zu einer Umbau- oder Abrissverfügung (Umbauverfügung, Abrissverfügung).
Also zahlen und froh sein, wenn der Bau so stehen bleiben kann.
Gruß