Hallo liebe Forumsteilnehmer, Ich hoffe, Ihr ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

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Hallo liebe Forumsteilnehmer, Ich hoffe, Ihr Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Ich hoffe, Ihr könnt' mir bei meinem Problem helfen. Es geht um folgendes:
im Jahr 2003 haben wir einen Bauantrag gestellt und 2004 mit dem Bauen angefangen (Baden-Württemberg). Für das Bauvorhaben war im Jahr 2003/2004 ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt. Unser Haus ist in 3 abgeschlossene Wohnungen aufgeteilt und unser Architekt hat auf dem Bauplan 3 Stellplätze geplant. Die Wohnung 1 ist unsere Wohnung mit einer Garage und Stellplatz (mit Platz für 3 Autos) vor der Garage. Die Wohnung 2 wird vermietet und der dazugehörige Stellplatz wurde im Jahr 2010 hergestellt. Die Wohnung 3 wird nicht vermietet und für diese Wohnung besteht kein Stellplatzbedarf. Deshalb haben wir im Juli 2010 einen Antrag auf Aussetzung der Herstellung von einem Stellplatz gestellt. Das wurde mit einer Baulastübernahmeerklärung genehmigt. Dafür haben wir auch Gebühren bezahlt.
Letzte Woche haben wir ein Schreiben vom Bauamt bekommen, wo drin steht, dass nach entsprechenden Hinweisen aus der Nachbarschaft unsere Stellplatzsituation nochmals genau überprüft und festgestellt wurde, dass der hergestellte Stellplatz für die Wohnung 2 nicht den Anforderungen für einen ungehinderten Flucht- bzw. Rettungsweg (Fluchtweg, Rettungsweg) in Brandfalle entspricht. Deshalb hat das Bauamt vor, seine Entscheidung vom Juli 2010 zu widerrufen und die Herstellung des Stellplatzes zu verlangen. Wir haben die Möglichkeit uns zu dem Sachverhalt zu äußern.
Das Problem ist, dass wir auf diesem Platz bereits ein Vorgarten angelegt und einiges an Geld investiert haben, weil wir uns sicher waren, dass wir den dritten Stellplatz nie brauchen werden. Natürlich könnten wir den Vorgarten wieder abbauen, aber es ist wirklich zu schade, weil dieser Stellplatz sowieso nicht genutzt wird: unsere Mieter wollten ihren Stellplatz nicht nutzen, weil sie keine Miete dafür zahlen möchten. Außerdem trennt sich die Familie und der Ehemann zieht bald aus und seine Ehefrau hat kein Auto und hat auch nicht vor eins zu kaufen. Wir haben noch keine Antwort an das Bauamt gegeben. Wir möchten uns zuerst informieren, welche Möglichkeiten gibt es, um diese Bauplatzpflicht zu umgehen?
Würde noch gerne wissen, ob der Stellplatz vor der Garage als ordnungsgemäßer Stellplatz gilt?
Unser Haus ist noch nicht fertiggestellt (wir haben das komplette Haus in Eigenleistung gebaut). Im Falle, dass der Stellplatz doch noch hergestellt werden muss, müssen wir es sofort machen? Weil wir haben momentan keine Zeit und kein Geld dafür.
In unserer Nachbarschaft gibt es noch andere Neubauten, wo bei mehr als 1. Wohnung nur 1 Stellplatz zur Verfügung steht und die Mieter auf den öffentlichen Stellplätzen parken. Wenn in einem Baugebiet mehrere Fälle mit der gleichen Abweichung von den Bauvorschriften geben, muss das Bauamt nicht auch für uns eine Ausnahme machen?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Michael
  1. Stellplatzsatzung und Berechnung

    In der örtlichen Stellplatzsatzung steht, wieviel Stellplätze je Wohnung zu errichten sind.
    Oft sind es 1,5 Stellplätze je Wohnung wegen der Besucher.
    Bei 3 Wohnungen wären das 4,5, aufgerundet auf 5.
    Anspruch auf Parken im öffentlichen Bereich besteht nicht.
    Das Ablösen von Parkplätzen kostet je nach Region bis zu 15.000 €.
    Es gibt sogar Städte, die verbieten die Errichtung von Parkplätzen und wollen nur die Ablöse kassieren.
    Wenn Sie eine Wohnung leer stehen lassen und sich deshalb von der Parkplatzpflicht befreien lassen, so müssen Sie jede Änderung dem Amt melden und eine Vermietung ist erst möglich, wenn der fehlende Abstellplatz errichtet ist.
    Vorsicht bei hintereinander liegenden Parkplätzen: das notwendige Rangieren von einem Auto wird akzepiert, aber nicht von 2 Autos.
    Glückwunsch noch zu Ihrer Nachbarschaft die sich um ihre Fluchtwege sorgen, schenken Sie denen ein Pfund Sprossen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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