Gesetzliche Anforderungen an den Stellplatz (BW)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Gesetzliche Anforderungen an den Stellplatz (BW)
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein solcher Stellplatz in Ordnung ist: 5,80 m lang, 2,50 m breit. Der Stellplatz ist auch gleichzeitig der Weg zum Hauseingang (1 m breit), der sich rechts am Ende des Stellplatzes befindet. Entspricht dieser Stellplatz den Anforderungen für Flucht- und Rettungswege und für den ungehinderten Zugang zu den Wohnungen? Danke schon mal im Voraus. Jürgen
ich würde gerne wissen, ob ein solcher Stellplatz in Ordnung ist: 5,80 m lang, 2,50 m breit. Der Stellplatz ist auch gleichzeitig der Weg zum Hauseingang (1 m breit), der sich rechts am Ende des Stellplatzes befindet. Entspricht dieser Stellplatz den Anforderungen für Flucht- und Rettungswege und für den ungehinderten Zugang zu den Wohnungen? Danke schon mal im Voraus. Jürgen
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Lt. GaVO
muss ein Stellplatz mind. 5,0 m lang sein und mind. 2,30 m breit sein. Wenn auf einer Seite ein Hindernis ist (Pfeiler, Stütze, Wand, andere Bauteile) muss pro Seite 0,1 m dazu gerechnet werden.
Also Wenn auf einer Seite eine Stütze oder so ist, dann muss der Stellplatz mind. 2,40 m breit sein.
Demnach kann der Stellplatz mit 2,30 nicht gleichzeitig Zugang zum Gebäude sein, denn wenn ein Auto da steht, dann ist der Zugang zum Haus noch 0,20 m breit!