Brandwand an der Nachbargrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Brandwand an der Nachbargrenze
Hallo,
leider verstehe ich diesen Satz zu § 7 der LBOAbk. (Baden-Württemberg) nicht: "Wände, die mit einem Winkel von mehr als 75 ° zu Nachbargrenzen oder zu bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden stehen, soweit Öffnungen in diesen Wänden zu Nachbargrenzen einen Abstand von 1,25 m beziehungsweise zu Öffnungen von bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden einen Abstand von 2,5 m einhalten. "
Ist hier der Abstand von 2,5 m zum Gebäude auf dem Nachbargrundstück oder auf DEMSELBEN Grundstück gemeint? Könnte mir jemand diese Satz genauer erklären?
Wenn ein Fenster im 90 ° Winkel ca. 1 m von der Nachbargrenze und ca. 3,5 m vom Nachbargebäude liegt - ist so ein Abstand zulässig?
Vielen Dank im Voraus.
Paul36
leider verstehe ich diesen Satz zu § 7 der LBOAbk. (Baden-Württemberg) nicht: "Wände, die mit einem Winkel von mehr als 75 ° zu Nachbargrenzen oder zu bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden stehen, soweit Öffnungen in diesen Wänden zu Nachbargrenzen einen Abstand von 1,25 m beziehungsweise zu Öffnungen von bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden einen Abstand von 2,5 m einhalten. "
Ist hier der Abstand von 2,5 m zum Gebäude auf dem Nachbargrundstück oder auf DEMSELBEN Grundstück gemeint? Könnte mir jemand diese Satz genauer erklären?
Wenn ein Fenster im 90 ° Winkel ca. 1 m von der Nachbargrenze und ca. 3,5 m vom Nachbargebäude liegt - ist so ein Abstand zulässig?
Vielen Dank im Voraus.
Paul36