Brandwand an der Nachbargrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Brandwand an der Nachbargrenze
Hallo,
leider habe ich immer noch keine Antwort auf meine Frage vom 25.06.11 bekommen. Deshalb versuche ich es nochmals:
Ich verstehe den Satz zu § 7 der LBOAVO (Baden-Württemberg) nicht: "Wände, die mit einem Winkel von mehr als 75 ° zu Nachbargrenzen oder zu bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden stehen, soweit Öffnungen in diesen Wänden zu Nachbargrenzen einen Abstand von 1,25 m beziehungsweise zu Öffnungen von bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden einen Abstand von 2,5 m einhalten. "
Ist hier der Abstand von 2,5 m zum Gebäude auf dem Nachbargrundstück oder auf DEMSELBEN Grundstück gemeint? Könnte mir jemand diese Satz genauer erklären?
Wenn ein Fenster im 90 ° Winkel ca. 1 m von der Nachbargrenze und ca. 3,5 m vom Nachbargebäude liegt - ist so ein Abstand zulässig? Und ist diese Wand überhaupt eine Brandwand?
Vielen Dank im Voraus.
Paul36
leider habe ich immer noch keine Antwort auf meine Frage vom 25.06.11 bekommen. Deshalb versuche ich es nochmals:
Ich verstehe den Satz zu § 7 der LBOAVO (Baden-Württemberg) nicht: "Wände, die mit einem Winkel von mehr als 75 ° zu Nachbargrenzen oder zu bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden stehen, soweit Öffnungen in diesen Wänden zu Nachbargrenzen einen Abstand von 1,25 m beziehungsweise zu Öffnungen von bestehenden oder baurechtlich zulässigen Gebäuden einen Abstand von 2,5 m einhalten. "
Ist hier der Abstand von 2,5 m zum Gebäude auf dem Nachbargrundstück oder auf DEMSELBEN Grundstück gemeint? Könnte mir jemand diese Satz genauer erklären?
Wenn ein Fenster im 90 ° Winkel ca. 1 m von der Nachbargrenze und ca. 3,5 m vom Nachbargebäude liegt - ist so ein Abstand zulässig? Und ist diese Wand überhaupt eine Brandwand?
Vielen Dank im Voraus.
Paul36