Nachbarzustimmung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbarzustimmung

Inwieweit gehört es zur Aufgabe des Architekten die Nachbarzustimmung einzuholen?
Um Nachbarzustimmung einzuholen hat der Architekt jedenfalls die Vorplanung machen müssen. Wenn der Nachbar gar nicht zustimmen will, hat der Architekt trotz fehlenden Baugenehmigung Anspruch auf Honorar?
  1. Das ist ja nicht die feine englische ...

    Ihre Frage kann man eigentlich nur dahingehend interpretieren, dass es Ihnen darum geht, den Architekten um sein ehrlich verdientes Honorar zu prellen.
    Aus der Fragestellung ergibt sich aber, dass Ihnen und dem Architekten von vornherein bewusst war, dass für das Vorhaben eine Nachbarzustimmung nötig ist. Sie schreiben ja, dass der Architekt gerade deshalb mindestens die Vorplanung machen musste, damit die Nachbarzustimmung überhaupt eingeholt werden kann. Also war Ihnen doch klar, dass ein Risiko besteht, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Da ist es m.E. nach als Nachbar Ihre Angelegenheit, die Bereitschaft des Nachbarn anzufragen. Um aber überhaupt eine Nachbarzustimmung zu einem Vorhaben bekommen zu können, muss man zuerst einmal was zu Papier bringen, also die Vorplanung machen. Sonst hat man keinen Planungsgegenstand, dem der Nachbar zustimmen kann. Also müssen Sie als Bauherr in Vorleistung gehen, und erstmal Ihr Bauvorhaben zu Papier bringen lassen, damit der Nachbar zustimmen kann. Wenn der dann nicht zustimmt: Pech gehabt, bezahlen müssen Sie trotzdem.
    Etwas anderes ist es, wenn der Architekt die Planung zu weit vorantreibt, obwohl er weiß das eine Nachbarzustimmung unbedingt benötigt wird. Aber: Grundlagenermittlung und Vorplanung sind die beiden ersten Leistungsphasen und die muss man mindestens ausführen.
    Das ist hier nur meine Privatmeinung im Rahmen einer Internetdiskussion. Rechtsberatung erhalten Sie beim Fachanwalt.
  2. Auftrag erteilt

    Sie haben einen Auftrag erteilt, der Architekt hat ausgeführt, also besteht eine Zahlungsverpflichtung.
    Auf ein Erfolgshonorar nur bei Nachbarzustimmung lässt sich kein Architekt ein.
    Der Nachbar benötigt eine Entscheidungsvorlage und ist trotzdem frei in der Entscheidung.
    Auch ein Architekt kann keine Zustimmung erzwingen.
    Oder war Ihnen durch das Nachbarschaftsverhältnis bekannt, dass der nie und nimmer zustimmen würde?
    Dann bedeutet das jetzt eine Umplanung die nochmal Geld kostet.
    Jetzt können Sie sich rächen, in dem Sie ohne Nachbarzustimmung so bauen wie es dem Nachbarn bestimmt nicht gefällt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Sie schreiben es doch selber ...

    >>Um die Nachbarzustimmung einzuholen hat der Architekt jedenfalls die Vorplanung machen müssen<<
    Das eine Nachbarzustimmung kein Automatismus ist, sollte auch klar sein (Sonst wäre sie ja wieder unnötig).
    Also war klar, dass die Planung des Architekten nicht unbedingt 1-1 umsetzbar sein würde, wenn der Nachbar no sagt.
    Daraus ergibt sich, dass das Honorar fällig ist.
    Oder darf Ihr Chef Sie auch nur für die Leistungen bezahlen, die ihm jemand abkauft.
    Macht Ihr Kollege Mist und verhindert so den Erfolg, bekommen Sie kein Geld. Na, das Geschrei möchte ich nicht hören.

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