Zustimmung vom Inhaber einer Dienstbarkeit
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Zustimmung vom Inhaber einer Dienstbarkeit

Hallo,
der Heizraum unsere Hauses befindet sich im Nachbargebäude. Dies kommt daher das vor ca. 40 Jahren eine Gaststätte mit angrenzendem Wohnhaus in zwei unabhängige Gebäude aufgeteilt wurden.
Die entsprechenden Dienstbarkeiten (alleiniges Nutzungsrecht am Raum, Betretungsrecht Grundstück, Schlauchrecht..) sind alle im Grundbuch eingetragen.
Der Heizraum war früher über den Garten zu erreichen. Nach einem Anbau vor einigen Jahren liegt der Raum jetzt im Gebäudeinneren.
Mittlerweile fühlt sich der Nachbar von den Dienstbarkeiten in seiner Privatsphäre gestört und macht allerlei Zirkus. (z.B. unsere Schornstein würde seinen Wintergarten auf dem Anbau verschmutzen).
Was mich mittlerweile etwas stutzig macht ist die Tatsache das wir, als Inhaber div. Dienstbarkeiten, beim Bauantrag nicht
zustimmen mussten bzw. angehört wurden.
Wie ist den das geregelt im Gesetz? Wird der Inhaber einer Dienstbarkeit angehört bzw. muss er zustimmen?
  1. keine Zustimmung, aber auch keine Behinderungen

    Der Inhaber einer Dienstbarkeit muss sein Recht schonend ausüben, der Eigentümer darf die Ausübung nicht behindern.
    Wenn ein ordentlicher Zugang über den Garten möglich war, so darf ein Anbau das nicht behindern.
    Wenn ein Eigentümer durch einen Anbau das eigenmächtig tut, dann muss er eben den Zugang durch sein Wohn- oder Schlafzimmer (Wohnzimmer, Schlafzimmer) gestatten.
    Eine Heizung muss 24 Stunden täglich zugängig sein, eine Beschränkung wäre schikanös.
    Heizungen werden im Abgas überwacht, also sind Einwendungen der Verschmutzung sinnlos.
    Die Dienstbarkeit kann nur im beiderseitigem Einvernehmen gelöscht werden.
    Gegen Kostenübernahme des Nachbarn wird sicherlich eine Verlegung der Heizung möglich sein.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Nein er will natürlich keine Kosten ...

    Nein er will natürlich keine Kosten übernehmen und versucht uns mit Terror zu Überziehen. u.a. Droht er den Schornstein abzureisen und hat hierzu auch schon ein Angebot eingeholt und uns übermittelt.
    Mich würde aber interessieren ob ich als Inhaber einer Dienstbarkeit bei baulichen Veränderungen des belastenden Grundstücks nicht angehört werden muss. Ich vermute das er den Anbau ohne Genehmigung Gebaut hat.
  3. Noch eine Ergänzung

    Der Nachbar fordert mir auch eine Brandschutztür, die bei einem Zugang vom Garten aus nicht notwendig gewesen wäre. Somit hat der Anbau ja auch direkte Auswirkungen auf mich.
  4. Wenn eine Brandschutztür nötig wäre, hätte ...

    Wenn eine Brandschutztür nötig wäre, hätte das Bauamt diese gefordert. Grunddienstbarkeiten werden bei der Erteilung von Baugenehmigungen nicht geprüft, es sei denn, sie betreffen auch öffentliches Recht wie z.B. erforderliche Leitungsrechte (Stichwort: gesicherte Erschließung).
    Ob Ihr Nachbar eine Baugenehmigung für den Anbau hat, ist beim Bauamt zu klären.
    Im übrigen solltest du angesichts der Verstöße des Nachbarn gegebn die Grunddienstbarkeit einen Anwalr zwecks Beratung konsultieren.
  5. verbotene Eigenmacht

    Es wird tatsächlich Zeit, einen Anwalt einzuschalten.
    Zur Vorbereitung sollten Sie sich nach der Baugenehmigung des Anbaues erkundigen.
    Dafür müssen Sie auf dem Amt "berechtigtes Interesse" geltend machen.
    Eine Baugenehmigung wird "vorbehaltlich der Rechte Dritter" erteilt, es erfolgt keine Prüfung von Grunddienstbarkeiten.
    Ein Schwarzbau ist aber auch möglich bei dem netten Nachbarn.
    Dieser Mensch wird Ihnen den Schornstein tatsächlich (irgendwann) demontieren mit der Begründung "Heizraum ja, aber Schornstein nicht genannt, deshalb nein"
    Machen Sie klar, dass der Verursacher einer verbotenen Eigenmacht alle Kosten zu tragen hat.
    Bei normalem Rechtsempfinden hätte der Nachbar mit Ihnen sprechen müssen, wie die Dienstbarkeit auch bei Umbauarbeiten erfüllt wird.
    Hier gilt dann das Verursacherprinzip.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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