Fenster anstatt Glasbausteinen in Brandwand / Liegenschaftseintrag in RLP?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fenster anstatt Glasbausteinen in Brandwand / Liegenschaftseintrag in RLP?

Hi zusammen,
ich weiß, die Fragen wurden schon in ähnlicher Weise mehrfach gestellt, aber genau die Konstellation habe ich nicht gefunden, daher hier meine Frage:
Wir haben ein ca. 19 m langes aber schmales 2-Familienhaus mit Grenzbebauung innerhalb eines Ortes in RLP (Rheinland-Pfalz).
Das Gebäude besteht seit Ende der 60er Jahre und etwa 8 m vom heutigen Bestand wurde Ende der 90er angebaut.
Zum Nachbarn hin gibt es 12 unterschiedlich große Öffnungen in Form von Glasbausteinfenstern mit Kippflügel plus 3 "typische" Kellerfenster.
Die Wand ist laut Plänen eine Brandwand und so müsste es ja eigentlich überhaupt keine Öffnung geben, aber ich habe das Haus nicht geplant und nicht bestimmt, wie es aussieht, stehe aber jetzt als Erbe vor dem Dilemma, die Fenster ordentlich dämmen zu müssen. Einige Glasbau-Fenster sind inzwischen so marode, dass sie bald "platzen" werden, sprich die einzelnen Steine haben schon Sprünge oder Risse und irgendwann würde mir das Glas bzw. das ganze Fenster von selbst rausfallen.. (somit geht also nicht, Glasbau drin lassen und gedämmte Fenster dahinter bauen).
Andere Glasbaufenster (insbesondere das in der Küche) hat schwarzen Schimmel auf den Fugen und so oft kann man die gar net weg machen, wie der Schimmel wiederkommt..
Also: Wenn etwas sinnvolles gemacht werden soll, dann sollten die Dinger RAUS! Geht ja eigentlich nicht und selbst die Glasbausteine sind ja eigenltich nicht legitim.
Hab schon mal nachgesehen: Es gibt spezielle feuerfeste Glasbausteine von einem spanischen (?) Hersteller, aber da kann man natürlich keine Lüftungsöffnungen einbauen, so wie das jetzt ist  -  und da wird es in dem einen Bad und zumindest in der Küche spannend, wie lange wir das aushalten ohne Fenster ... (wie gesagt, war ja auch ein  -  sorry  -  "scheiß" Bauplan, aber ich kann nichts dafür..)
Unser Nachbar, mit dem wir uns gut verstehen, empfahl mir, normale Fenster einzubauen (er hat einen Betrieb und würde mir die sogar selbst einbauen!)  -  eben mit Ornament oder Milchverglasung und nur kippbaren Fenstern, aber eben gedämmt.
Das würde uns entgegenkommen, denn wenn die Wände im Zuge der energetischen Sanierung richtig gedämmt sind, dürfte es mit den "kalten" Glasbaufenstern so richtig Probleme geben. Die fühlen sich jetzt schon ganz kalt an, wenn man von innen im kalten Winter dranfasst..
Ich habe nun das Problem:
Wenn der Nachbar sich nun bereit erklärt, in seinen Hof nicht zu bauen (was sowieso nicht sinnvoll wäre), und dies auch schriftlich festhalten würde, könnte man dann auch eben solche "normalen" aber gedämmte Fenster einbauen?
Ich wüsste sonst nicht, wie ich das Haus gedämmt bekommen soll, ohne hinterher ein Schimmel- oder sonst was Problem zu haben..
Und wenn"s geht, wie viel Abstand muss sein?
Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, ob so etwas überhaupt möglich wäre und was genau der Nachbar unterschreiben muss  -  vielleicht gibt es ja da diverse Vorgaben oder Formtexte, die man hierfür verwenden könnte? Würde gerne denen im Bauamt ganz konkret vorlegen, was Sache ist, weil die bei uns relativ "restriktiv" agieren, egal womit man zu denen kommt..
Mir geht es drum, zu erfahren, ob was möglich ist, und ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, die mir das Einsetzen solcher Fenster definitiv GESTATTEN würde, sodass der Beamte vom Bauamt sich nicht querstellen kann ...
Im Foto seht Ihr übrigens die betroffene Wand  -  sie soll selbst mit ca. 14 cm PS gedämmt werden (soviel ist zum Nachbarn hin Platz) und in diesem Zuge wollte ich auch gedämmte Fenster einsetzen, da sonst die Dämmung nicht sinnvoll wäre.
Herzlichen Dank für jeglichen Tipp!

Anhang:

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  • Name:
  • Glasbau_Newbie
  1. Zauberwort: Abstandsflächen

    Das Problem lässt sich mit Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück lösen, aber vermutlich macht das keiner.
    Eine zweite Möglichkeit wären feststehende Brandschutzfenster und eine Be- und Entlüftungsanlage (Belüftungsanlage, Entlüftungsanlage) der Räume einzubauen.
    Billiger mit gleichem Effekt wäre das Zumauern der Öffnungen.
    Die Lösung muss wasserdicht sein, also mit einer amtlichen Segnung.
    Sie als Bauherr sind verantwortlich und haften bei Schäden im Brandfall.
    Eigenmächtige Lösungen provozieren den Beamten, genau eine andere Lösung zu fordern.
    Ein Anrecht auf Bestandsschutz bzw. auf Erleichterungen von den Vorschriften haben Sie nicht.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Abstandsflächen..?

    Hallo Herr Klaus,
    vielen Dank für Ihre Antwort!
    Kurze Rückfrage ... Was sind Abstandsflächen?
    Brandschutzfenster hat man mir angeboten ... Nur um die im Foto ersichtlichen 3 großen und 2 kleine Öffnungen rechts zu ersetzen, würde preislich einem schönen Mittelklasseauto mit guter Ausstattung entsprechen ...
    Nochmals Dank und viele Grüße an einem schönen sonnigen Sonntagvormittag
    Tom
    • Name:
    • Glasbau_Newbie
  3. Abstandsflächen!

    Abstandsflächen bedeutet, die Grenze wird verschoben, ohne Grund und Boden zu kaufen/verkaufen.
    Normaler Weise liegen die Abstandsflächen auf eigenem Grund und das Haus steht mindestens 3 Meter von der Grenze weg.
    Dann dürfen normale Fenster in der Wand sein.
    Das Nachbarhaus steht auch 3 Meter von der Grenze, sodass 6 Meter dazwischen sind.
    Würde der Nachbar die Abstandsflächen übernehmen, so muss sein Haus 6 Meter von der Grenze weg sein.
    Das schränkt den Wert des Nachbargrundstückes ein, darum macht das kaum jemand.
    Deshalb sind Mehrkosten bei Ihnen gerechtfertigt.
    Zweifelhaft ist, ob das Bild überhaupt einen genehmigten Zustand darstellt.
    Nach heutigen Bauvorschriften sind die Glasbaufenster in einer Brandwand entweder "schwarz" oder falsch genehmigt.
    Möglich ist auch eine "Duldung", spätestens bei einem Bauantrag oder Nutzungsänderung wird der Zustand geheilt und eine der beschriebenen Maßnahmen wird notwendig.
    Eines ist sicher: so kann es nicht bleiben!
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Bauplan-Ausschnitte

    Hallo nochmals und vielen Dank für die Info,
    anbei habe ich mal die betreffenden Ausschnitte des original Bauplans wie er zur Genehmigung des Anbaus Ende der 80er Jahre eingereicht wurde (sorry, habe mich um 10 Jahre vertan).
    Der Plan wurde so genehmigt..
    Hab hoffentlich die relevanten Ausschnitte für das Thema gefunden.
    Als Nutzung wurde in dem Raum im OGAbk. mit dem großen Fenster "Küche" eingetragen, was auch im Plan gut zu erkennen war.
    Die Planausschnitte zeigen eindeutig alle Fenster inkl. Glasbausteine ...
    Die 6 Fenster links sind im neuen Anbau im Treppenhaus und könnten so wieder mit gedämmten Glasbausteinen verschlossen werden, somit wär Feuerschutz gewährleistet.
    Auch weitere Fenster, die auch bisher mit oder ohne Öffnung waren, könnten so feuergeschützt und wärmegedämmt geschlossen werden.
    Würden nur real 3 Fenster bleiben, die auch eine Lüftungsöffnung haben sollten ...
    Und wenn nur F30 reichen würde, dann wär das ja bezahlbar..
    Können Sie anhand des Plans und des Bundeslandes (Rheinland-Pfalz) erkennen, welche Feuerwiderstandsklasse hier nötig ist? Die genannte DINAbk. 4102 zeigt glaube ich nicht, welche der üblichen F-Klassen nötig wäre.
    Spitzfindige würden sagen, die Kellerfensteröffnungen müssten auch F (irgendwas) haben, oder?
    So langsam wird der Bau eine kleine "Sparkasse" mit vielen kleinen Kosten"leichen", die man mir hinterlassen hat ... :-((
    Ich frag mich nur, wenn die Wand brandgeschützt ausgeführt ist, wie das Dach so eine lange Zeit ein Feuer aushalten soll, ohne anzubrennen. Ich glaub nicht, dass man 30 Minuten lang eine offene Flamme entlang der Hauswand nach oben lodern lassen könnte, ohne dass das Dach nicht wirklich anfängt zu brennen. Die gesamte Dachkonstruktion ist doch aus Holz, was bringen da die locker aufgesetzten Dachziegel? Somit wäre hier doch nur eine Grenzbebauung mit Massivdach möglich?
    Wer macht das im Realen und wer kann das bezahlen?
    Vielen Dank für jeglichen Tipp und viele Grüße
    Tom

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Glasbau_Newbie
  5. Nachfrage Fassade

    ... und wenn wir hier so schön über Brandschutz theoretisieren:
    Ist es denn überhaupt legitim, 14 cm PS auf die nachbarliche Außenwand als Wärmedämmung zu montieren oder geht das, weil die dahinter liegende Außenwand ja den Brandschutz gewährleistet..?
    Bin mir manchmal nicht sicher, ob die Handwerker, die mir bzgl. Außenwanddämmung Angebote machen, sich jemals darüber Gedanken gemacht haben ...?
    Will net vorher was machen, bei dem sich hinterher herausstellt, dass ich das so überhaupt nicht hätte machen dürfen ... : -O
    Vielen Dank für Eure Tipps!
    Gruß Tom
    • Name:
    • Glasbau_Newbie
  6. Bedenken

    Einerseits ist es gut, dass die Glasbausteinfenster genehmigt sind, dafür haben Sie Bestandsschutz.
    Im Schadenfall wird Ihnen das nichts nützen, denn Sie können keinen Baustoffnachweis und keinen Nachweis des ordnungsgemäßen Einbau nach DINAbk. 4102 liefern.
    Solche Zulassungen für Glasbausteine sind mir unbekannt.
    Damit hat der frühere Bauherr die Vorgaben nicht erfüllt.
    Nun wird es juristisch, denn Sie brauchen ein Gutachten eines SV für Brandschutz.
    Und Sie müssen die Frage klären lassen, ob Bestandsschutz gilt oder die Änderung/Erneuerung genehmigungsfrei ist.
    Eine Wärmedämmung, die nicht in den Luftraum des Nachbarn steht ist genehmigungsfrei.
    Der Nachbar muss nach Vorankündigung den Zutritt zu seinem Grundstück gestatten.
    Brandwand bedeutet, die Wand bleibt während der Widerstandsdauer stehen, für Dächer gilt das nicht.
    Zugelassene Wärmedämmmaterialien haben ein bestimmtes klassifiziertes Brandverhalten und sind als Außendämmung zugelassen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  7. Nachbarbebauung

    Wie weit ist denn die Nachbarbebauung von Ihrer Außenwand entfernt und welche Gebäudeart ist das?
    Gruß
  8. Abstände..

    Hallo Herr Lott,
    vielen Dank für die Rückfrage!
    Hab gleich mal den Baulaser geholt und nachgemessen:
    Im vorderen Bereich (im Foto links), also die ersten ca. 12 m gibt es ein Wohnhaus, hat EGAbk./OGAbk./DGAbk. aus Steinen gebaut, Abstand zu unserem Haus 490 cm, im Anschluss danach kommt ein Nebengebäude mit Fachwerk und einem Vordach. Die Fachwerkwand hat mindestens 600 cm, eher mehr Abstand.
    Das Wohnhaus endet etwa rechts von dem ersten großen GB-Fenster, alles rechts davon steht dem nachbarlichen Nebengebäude gegenüber.
    Viele Grüße
    Tom
    • Name:
    • Glasbau_Newbie
  9. Brandschutzabstände

    Bei Einhaltung der Mindestabstandsflächen ergibt sich i.d.R. ein Mindestabstand von 6,00 m zwischen den Gebäuden. Brandschutzabstände sind aber nicht so groß. Da genügend 2,50 m bis zur Grenze, bzw. 5,00 m zwischen den Gebäuden. Das ist bei Ihnen mit 4,90 m knapp gegeben.
    Sie könnten anfragen, ob der Nachbar eine Brandschutzbaulast eintragen lässt. Falls er nicht vorhat, später anzubauen, wird das vielleicht was. Dann könnten Sie herkömmliche Fenster einsetzen lassen. Fragen Sie erstmal nach, was der Nachbar davon hält.
  10. Hallo Herr Lott, vielen Dank für ...

    Hallo Herr Lott, vielen Dank für Hallo Herr Lott,
    vielen Dank für Ihre Information!
    Hab vorab mit dem Nachbarn schon geredet: So lange er die Gebäude wie jetzt vorhanden nutzen kann, würde er eine Baulast in welchem Sinne auch immer unterschreiben. Er ist selber froh, dass er ein "Normales" Fenster zu seinem Nachbarn wiederum einbauen konnte, ohne dass die was dagegen hatten (aber bitte keine Frage nach "Baugenehmigung"/"Baulast"/.. stellen, das ist nicht meine Baustelle!)
    Was genau ist denn da in einer Brandschutzbaulast zu erklären? Gibt es da mal ein "Musterschriftstück", das man irgendwo im Netz ziehen kann?
    Wir befinden uns im Land Rheinland-Pfalz ...
    Vielen Dank und viele Grüße
    Tom
  11. Baulast

    Ich will mich nicht so lange mit den Gepflogenheiten von RLP befassen. Ich komme aus NRW und gehe davon aus, dass es in RLP ähnlich ist:
    Die Änderung der Glasbausteine gegen Fenster ist in diesem Fall genehmigungspflichtig. Sie benötigen mindestens die Gebäudeansicht, in denen der Abbruch der Glasbausteine und die neuen Fenster eingezeichnet werden.
    Dann benötigen Sie einen Lageplan, in dem die Baulastfläche eingezeichnet wird.
    Das ganze zum Bauamt, mit Baulastantrag.
    Das Bauamt fertigt daraufhin die Verpflichtungserklärung zur Baulast an. Ihr Nachbar muss dann mit Ausweis beim Bauamt erscheinen und dort unterschreiben.
    Ob das auch so genehmigt wird und zur weiteren Abwicklung fragen Sie erstmal das Bauamt und bemühen dann einen Architekten, der die Unterlagen vorbereitet.
    Günstigstenfalls sollte das auch noch zivilrechtlich im Grundbuch gesichert werden.
    Spätestens wenn Nachbarn hören, dass Sie auf dem Bauamt eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen sollen, springen die Meisten ab.

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