Standsicherheitsnachweis für das Mauerwerk bei der Errichtung eines EFH
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Standsicherheitsnachweis für das Mauerwerk bei der Errichtung eines EFH
Guten Tag,
in wie weit ist der Standsicherheitsnachweis für die tragenden Wände bei der Errichtung eines Einfamilienhaus erforderlich (2-geschossig, einfache Bauweise). Die Geschossdecken wurden bereits berechnet, sowie der Dachstuhl. Gibt es Kriterien (Spannweiten, MW-Höhen), welche eingehalten werden können, um auf diesen Standsicherheitsnachweis für Ziegelmauerwerk zu verzichten?
MfG
Thomas
in wie weit ist der Standsicherheitsnachweis für die tragenden Wände bei der Errichtung eines Einfamilienhaus erforderlich (2-geschossig, einfache Bauweise). Die Geschossdecken wurden bereits berechnet, sowie der Dachstuhl. Gibt es Kriterien (Spannweiten, MW-Höhen), welche eingehalten werden können, um auf diesen Standsicherheitsnachweis für Ziegelmauerwerk zu verzichten?
MfG
Thomas
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wer hat die Statik gemacht?
Die Statik für ein Haus umfasst alles von den Fundamenten über Wände, Decken und Dachstuhl.
Hinzu kommt der Wärmeschutznachweis.
Da bleiben keine Fragen offen.
Gruß -
Aus der Praxis
Ich mache es i.d.R. so, dass ich die am stärksten belastete, tragende Außenwand nachweise, und damit dann alle restlichen Außenwände nachgewiesen sind. Ebenso verfahre ich mit den Innenwänden. Es ist eigentlich kein großer Aufwand, diese 2-3 Positionen zu rechnen. Dafür gibt es den vereinfachten Mauerwerksnachweis.
Kniffliger wird es bei mehrgeschossigen Gebäuden, besonders wenn der Auftraggeber möglichst dünne Wände haben will. Da muss man die Auflasten sehr genau ermitteln und ggf. das genauere Verfahren nehmen. -
Und noch ...
Auf den Mauerwerksnachweis verzichten kann man nicht. Man muss schon an den maximal beanspruchten Stellen die Nachweise führen. Verzichten werden darf auf den Nachweis der räumlichen Aussteifung, wenn z.B. genügend aussteifende Wände und Decken vorhanden sind.