Geländegestaltung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Geländegestaltung

Wir haben ein Grundstück mit der Größe Breite 20 m (W-0), Länge 30 m (N-S).
Gefälle von Nord nach Süd ca. 2,3 m auf die 30 m.
Das zweite Grundstück (östlich) neben uns hat das Gelände komplett abgetragen.
Das direkte Grundstück neben uns hat noch nicht zu bauen begonnen.
Müssen wir auch unser Grundstück abtragen wie unser östlicher (2 ter) Nachbar?
(Wir haben Nördlich von uns noch ein anderes Grundstück das bereits bebaut ist,
und sein Gelände durch Aufschüttung begradigt hat. D.h. wir hätte auf unserer Nordseite dann eine "2 m" Wand.)
Im Grünordnungsplan heißt es:
a) Die Bebauung und Gestaltung der Freiflächen ist weitgehend dem --- natürlichen Geländeverlauf ----- anzupassen.
Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nur in dem zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Ausmaß ausgeführt werden.
(b) Jedes Grundstück muss an die Nachbargrundstücke ohne Stützmauer anschließen
(c) Im Bereich der Grundstückszufahrten auf der Garagenseite dürfen maximal 120 cm hohe Stützmauern ausgeführt werden.
Vielen Dank für Euren Hilfe.
  • Name:
  • BauHans
  1. Geländeveränderungen

    Wenn der Grünordnungsplan rechtsgültig ist, richten sich Geländeveränderungen ausschließlich nach der Höhenlage des Hauses.
    Sonstige Veränderungen sind nur bei der Zufahrt bis 1,2 Meter zulässig.
    Das würde bedeuten, Geländeveränderungen zum Ausgleich des natürlichen Gefälles sind unzulässig.
    Unzulässig wäre eine Veränderung an einer Grundstücksgrenze über den genannten 1,2 Meter insbesondere, wenn durch gegenteilige Veränderung eine doppelte Höhe entstehen würde.
    Der Abgrabende bringt den Aufschütter in Bedrängnis und es besteht die Gefahr des abrutschens.
    In der Praxis kann das zwischen Nachbarn anders abgesprochen werden.
    Ohne Absprache ist schnell zu handeln, sonst steht was steht, Gerichtsverfahren sind ergebnisoffen.
    Als ersten Schritt wäre die Baubehörde einzuschalten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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