Genehmigungsfreistellungsverfahren für Carport in Sachsen - Wartezeit nicht eingehalten
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Genehmigungsfreistellungsverfahren für Carport in Sachsen - Wartezeit nicht eingehalten
Hallo,
auch ich habe heute mal eine Frage.
Wir wohnen in Sachsen und planen den Neubau einer Doppelcarportanlage (ca. 8 x 6 m). Da wir damit die genehmigungsfreien 40 m² überschreiten und bei uns ein Bebauungsplan existiert, haben wir das Genehmigungsfreistellungsverfahren genutzt.
Zunächst haben wir alle erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht, wenige Tage später erhielten wir die Bestätigung der gesicherten Erschließung. Diese benötigten wir unbedingt für die Antragsunterlagen für"s zuständige Bauaufsichtsamt.
Auch dort haben wir anschließend die Unterlagen vollständig eingereicht. Die Sachbearbeiterin hat diese gleich in meinem Beisein auf die Schnelle durchgesehen und mir schon einmal mündlich die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt. Das Schreiben hierüber mit Datum der mündl. Bestätigung geht uns noch diese Woche zu.
Nun müssten wir nach Sächs. LBOAbk. 3 Wochen abwarten, ehe wir mit dem Bau beginnen.
Was passiert, wenn wir diese 3 Wochen Wartezeit nicht einhalten und eher beginnen? Mit welchen Konsequenzen hätten wir zu rechnen, wenn dies herauskommt?
Vorab herzlichen Dank und beste Grüße!
auch ich habe heute mal eine Frage.
Wir wohnen in Sachsen und planen den Neubau einer Doppelcarportanlage (ca. 8 x 6 m). Da wir damit die genehmigungsfreien 40 m² überschreiten und bei uns ein Bebauungsplan existiert, haben wir das Genehmigungsfreistellungsverfahren genutzt.
Zunächst haben wir alle erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht, wenige Tage später erhielten wir die Bestätigung der gesicherten Erschließung. Diese benötigten wir unbedingt für die Antragsunterlagen für"s zuständige Bauaufsichtsamt.
Auch dort haben wir anschließend die Unterlagen vollständig eingereicht. Die Sachbearbeiterin hat diese gleich in meinem Beisein auf die Schnelle durchgesehen und mir schon einmal mündlich die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt. Das Schreiben hierüber mit Datum der mündl. Bestätigung geht uns noch diese Woche zu.
Nun müssten wir nach Sächs. LBOAbk. 3 Wochen abwarten, ehe wir mit dem Bau beginnen.
Was passiert, wenn wir diese 3 Wochen Wartezeit nicht einhalten und eher beginnen? Mit welchen Konsequenzen hätten wir zu rechnen, wenn dies herauskommt?
Vorab herzlichen Dank und beste Grüße!