Hessen: Gemeinde dultet vertragswidrige Bebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hessen: Gemeinde dultet vertragswidrige Bebauung

Liebe Experten, wir bitten um Rat:
In den Grundbucheinträgen der Hausbesitzer und Nachbarn A und B steht eine Belastung der Grundstücke durch "Entwicklungsvermerk gem. § 53 StBauFG". Danach dürfen keine dem öffentlichen Bereich zugewandte Erweiterungsbauten erstellt werden, um die "offene Bauweise" der Siedlung nicht zu beeinträchtigen.
Vertragspartner ist die Gemeinde, welche nun dem Nachbarn B die Erweiterung seines Eingangsbereichs samt Errichtung einer neuen Außentreppe mit Überdachung im "verbotenen" Bereich gestattet hat.
Nachbar A fühlt sich durch den Anbau in 2 Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze beengt und möchte dagegen vorgehen.
Frage: Darf sich die Gemeinde über die im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen hinwegsetzen? Welches Vorgehen ist anzuraten?
Danke!
  • Name:
  • Johannes
  1. Die Gemeinde ...

    oder wer immer Genehmigungsbehörde ist, bescheidet nach ÖFFENTLICHEM Baurecht!
    Dieser Grundbucheintrag ist aber eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen A und B bzw. deren Vorgänger (n).
    Es kann also sein, dass es eine öffentlich rechtliche Baugenehmigung gibt, die auf Grund privatrechtlicher Beschränkungen nicht umgesetzt werden kann.
    Die Baugenehmigung bricht auch nicht das Privatrecht.
  2. Recht "haben"

    Derjenige der glaubt ein Recht zu haben muss gegen den klagen der das Recht bricht.
    Zuvor ist zu prüfen, ob die Maßnahme gegen das vermeintliche Recht verstößt.
    Dann stellt sich die Frage, ob ein Verstoß erheblich ist und ob ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
    Eventuell wird bei fehlendem Eingreifen ein Beseitigungsanspruch verwirkt.
    Ist es sicher, dass die Maßnahme illegal ist, kann man auch grinsend abwarten, dann ist der Effekt bei einem Abriss um so größer.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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