Gültigkeitsdauer Baugenehmigung BW bzw. Unterbrechung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Gültigkeitsdauer Baugenehmigung BW bzw. Unterbrechung
Hallo,
LBOAbk. BW sagt:
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
nun wir haben gleich im Jahr der Baugenehmigung begonnen und sind am Anfang des darauffolgenden Jahres 2008 eingezogen. Nun wollen wir einen schon genehmigten Anbau in 2011 ausführen. Eigentlich wäre ja die Baugenehmigung abgelaufen. Wir haben dazwischen aber immer wieder eigene Arbeiten durchgeführt bzw. durchführen lassen, wie z.B. die Abfuhr des Restaushubes, Rabatte für Zufahrt setzen, Einschottern, Garten & Landschaftsbau, Bepflanzung laut Bebauungsplan usw.
Ich erkenne leider keine genaue Definition wann die Bauausführung für 1 Jahr unterbrochen ist. Welche Arbeiten gelten als Weiterführung? Wie muss ich das bei Verlangen der Baubehörde belegen?
Gruß
Dieter
LBOAbk. BW sagt:
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
nun wir haben gleich im Jahr der Baugenehmigung begonnen und sind am Anfang des darauffolgenden Jahres 2008 eingezogen. Nun wollen wir einen schon genehmigten Anbau in 2011 ausführen. Eigentlich wäre ja die Baugenehmigung abgelaufen. Wir haben dazwischen aber immer wieder eigene Arbeiten durchgeführt bzw. durchführen lassen, wie z.B. die Abfuhr des Restaushubes, Rabatte für Zufahrt setzen, Einschottern, Garten & Landschaftsbau, Bepflanzung laut Bebauungsplan usw.
Ich erkenne leider keine genaue Definition wann die Bauausführung für 1 Jahr unterbrochen ist. Welche Arbeiten gelten als Weiterführung? Wie muss ich das bei Verlangen der Baubehörde belegen?
Gruß
Dieter
-
Manche,
Behörden wollen Gebühren verdienen, indem sie "neue" Baugenehmigungen ausstellen wollen.
ABER:
Ihr habt eine Genehmigung nach der "alten" LBOAbk. und dort war die Unterbrechungszeit drei Jahre. Also drei Jahre bis Baubeginn und länger als drei Jahre unterbrechen, dann ist Gaugenehmigung abgelaufen. Da hättet Ihr ja noch länger Zeit -
Sie liegen doch im Plan
Sie haben innerhalb 3 Jahren begonnen.
Ein Limit der Bauzeit ist nicht bekannt und eine Fertigmeldung haben Sie (hoffentlich) noch nicht gemacht.
Also brauchen Sie auch keinen Nachweis der Unterbrechung führen.
Es ist auch kein Antrag auf Verlängerung zu stellen, da Sie ja nachweislich begonnen haben.
Das Finanzamt und die Bau-BG werden sich schon melden, ebenso das Katasteramt zur Einmessung.
Gruß