Bebauungsplan  -  Nebenanlage (Was darf ich hinstellen)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebauungsplan  -  Nebenanlage (Was darf ich hinstellen)

Hallo,
es gibt einen Bebauungsplan in dem steht folgendes drin:
1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 der Baunutzungsverordnung (Gartenbaubetriebe, Tankstellen) nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
2. Im allgemeinen Wohngebiet dürfen die Gebäude eine Gebäudelänge von 18,0 m nicht überschreiten.
3. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und der öffentlichen Parkanlagen sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung unzulässig.
4. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
5. Auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen
"Schule mit Sporthalle/Jugendfreizeiteinrichtung" und "Sportplatz" ist auch eine Nutzung für außerschulische Sport- und Spielzwecke zulässig.
6. Im allgemeinen Wohngebiet ist pro angefangene 500 m² Grundstücksfläche auf jedem einzelnen Grundstück ein für die Gartenstadt typischer Baum zu pflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind vorhandene, für das Gartensiedlungsgebiet typische Bäume, mit einzurechnen.
7. Im allgemeinen Wohngebiet sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen und zu erhalten. Mindestens 25 % dieser Flächen sind mit standortgerechten und einheimischen Gehölzen zu bepflanzen.
8. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Befestigung von Wegen, Zufahrten und Stellplätzen nur in Wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.
9. Ebenerdige Stellplätze sind durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern. Je zwei Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen.
10. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtliche Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.
Was genau kann ich denn jetzt auf diesen Grundstücksbereichen außerhalb der Baugrenze hinstellen? Also eine Gartenhaus, einen Pool o.ä.? Darf man dort nur keine Gebäude mit festem Fundament hinstellen oder grundsätzlich gar nichts?
Danke schon mal für eine Antwort.
Ps. : Das Grundstück befindet sich in Berlin, falls dies wichtig ist, und es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Es geht insbesondere um die Flurstücke 2680 und 2681.

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