Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, im Nebengebäude der 2. Reihe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, im Nebengebäude der 2. Reihe

Ich habe bereits einen Bauantrag für den An- und Ausbau unseres Nebengebäudes in 2. Reihe (Haustyp EW 65 mit Nebengebäude) gestellt. Dieser wird nach mehreren Gesprächen mit dem Bauamt, mit der Begründung abgelehnt, dass Bauen in 2. Reihe planungsrechtlich unzuläassig sei, nach § 34BauGB. Mit diesem Fakt habe ich mich eigentlich abgefunden. Nun wollten wir die abgespeckte Variante in Betracht ziehen und nur das Dachgeschoss, mit einem Drempel und Gauben ausbauen. Aber auch dort, sagten uns die netten Herren der Baubehörde, dass ist auch eine Umnutzung zu Wohnzwecken in 2. Reihe, das ginge auch nicht. Als wir im Vorfeld angefragt hatten, gab es noch Aussagen, dass alles genehmigt wird, was sich im bereits bebauten Raum befindet, bzw. in der Kubatur.
Kann mir jmd. einen Rat geben, ob mein Vorhaben grundsätzlich unzulässig ist? Die Abstandsgrenzen etc. halten wir ein, bzw. würde der Nachbar dem zustimmen!
Was ist mit ganz vielen Ferienwohnungen, die in Nebengebäuden, auch in 2. Reihe erreichtet werden.
Für Eure Tipps bin wirklich sehr dankbar!
Ich wohnen in Brandenburg!
  • Name:
  • NOEPPSCH
  1. Schwarzbauten?

    Wenn sich in den Nebengebäuden der näheren Umgebung in 2. Reihe Ferienwohnungen befinden, dann nützt es Ihnen nur, sich darauf zu berufen, wenn diese Ferienwohnungen mit Baugenehmigung errichtet wurden. Wenn es Schwarzbauten, bzw. Schwarzumnutzungen sind, hilft Ihnen das nichts. Sie bekommen höchstens Ärger mit den Nachbarn.
  2. Falschparker

    Wenn der Nachbar falsch parkt ohne Konsequenzen, dann erhalten Sie kein Recht dazu es ebenfalls zu tun.
    Es wirft höchstens ein schlechtes Licht auf die Behörden.
    Beziehungen schaden nur dem der sie nicht hat.
    Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf.
    Somit ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
    Eine Ablehnung muss begründet werden, dagegen können Sie klagen.
    Die Baubehörden beherrschen aber die Gabe, den selben Vorgang positiv als auch negativ zu begründen.
    Ein Schelm ist, der dabei an Bananen denkt.
    Versuchen Sie mit der Begründung eines berechtigten Interesses Einblick in die Bauakten der Nachbarn zu bekommen.
    Vergessen Sie dabei nicht, sich Kopien anfertigen zu lassen.
    Das machen die Behördenmitarbeiter.
    Also machen Sie eine genaue Liste der Seiten und vergleichen die Kopien, sonst werden wichtige Seiten "aus Versehen" vergessen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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