Baugenehmigung bei Freistellung nach BayBO erzwingen
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Baugenehmigung bei Freistellung nach BayBO erzwingen

Hallo liebe Forumsmitglieder,
in unserem Baugebiet (Bayern, es gilt die Bayrische Bauordnung) ist durch die Gemeinde jeder Bau im Freistellungsverfahren genehmigt worden. Auch meiner. Ich habe bei der Ausführung des Spitzdaches auf der Garage (Grenzbebauung) einen Fehler in der Höhe gemacht. Wie viele andere im Baugebiet auch ist meine Wand höher als 3 m. Ein Nachbar hat mich beim Landratsamt angezeigt. Das eingeleitete Ornungswidrigkeitsverfahren fordert den Rückbau. Meine persönliche Situation (Fam. mit 5 Kindern) sieht finanziell nicht rosig aus. Mehrere Termine auf dem Bauamt sind ergebnislos verlaufen. Durch einen Versprecher des Baureferenten, kam ich dahinter, das der Nachbar welcher mich angezeigt hat mein Grundstück haben will und meine Familie über nicht einlösbare Forderungen durch das Bauamt zur Aufgabe zwingen will. Das läuft hinter verschlossenen Türen ab.
Jeder Antrag im Freistellungsverfahren wurde durch das Bauamt als nicht genehmigungsfähig abgewiesen. Ich habe schon den zwölften Entwurf eingebracht, wobei die jeweiligen Kritikpunkte abgearbeitet wurden. Ich kann mir keinen Baujuristen oder Architekten leisten, der mir einen hieb- und stichfesten (hiebfesten, stichfesten) Plan zeichnet oder mir durch die Möglichkeiten der BayBoAbk. hilft.
Wie kann ich das Landratsamt zwingen mir eine Baugenehmigung zu erteilen? Damit würde die Prüfungs- und Genehmigungslast beim Landratsamt liegen. Evtl. Fehler durch das Amt wären dann legalisiert?
Wie könnte ich vorgehen?
Bitte helft mir.
V. P.
  • Name:
  • VP
  1. Klären Sie doch erstmal ...

    ob Sie überhaupt Unterlagen einreichen dürfen. Meines Wissen gilt auch in By die Pflicht, Eingabepläne von einem Bauvorlageberechtigten erstellen zu lassen.
    Und das sind Sie nicht!
    Ergo bräuchten Sie eh jemanden. Und dann dem lieber etwas mehr bezahlen und eine wasserdichte Lösung haben, als weiter rumdoktern und irgendwann die Abrissverfügung im Briefkasten finden!
  2. Staatsanwaltschaft einschalten

    Vorausgesetzt, es gibt verdeckte Unterlagen.
    Und ein Verwaltungsverfahren anstrengen, ob ein Bußgeld oder nur Rückbau erforderlich wird.
    Hilfreich sind dabei auch andere Garagen in der Umgebung, bei dem das Bauamt "wegschaut".
    Thema: ortsüblich.
    Ortsüblich kann auch ein allgemein geduldeter Bauverstoß sein.
    Auch die Presse wird Ihnen Helfen, wenn die Bagger anrücken sollten.
    Bauämter prägen das Bild der Bananenrepublik.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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