Baugrundstück kaufen, das Nachbar "mitnutzt? "
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugrundstück kaufen, das Nachbar "mitnutzt? "

Halle zusammen!
Wir haben hier ein kleines Problem mit einem Baugrundstück, das wir uns heute angeguckt haben.
Und zwar sind die Grenzsteine deutlich sichtbar und ebenso deutlich sichtbar war, dass der Nachbar sich auf das derzeit noch unbebaute Grundstück, das wir also vielleicht erwerben wollen, großzügig ausgebreitet hat. Er hat ca. 3 Meter davon auf der gesamten Länge okkupiert, mit Rasenfläche, als Holzlagerstätte und sogar mit einer Gartenhütte, die zum Teil auf diesem leeren Baugrund steht.
Jetzt hat der Eigentümer, also der uns das Grundstück verkaufen will, offenbar nichts dagegen unternommen.
Wenn wir dieses Grundstück nun kaufen, müssen wir dann die Hütte so dulden bzw. die Nutzung des Nachbarn, da er das ja schon wer weiß wie lange so macht?
Oder gibt es da kein Gewohnheitsrecht.
Der Bebauungsplan für das Baugebiet ist leider ungültig und daher gibt es derzeit wohl keinen (Schindeldorf, RLP).
Aber das hat ja auch weniger mit Bebauungsplan, sondern eher mit Nachbarschaftsrecht zu tun?
Das Grundstück ist nur 16 Meter breit, es macht schon etwas aus, wenn dann 3 Meter fehlen. Die Hütte ist sogar beim Katasteramt so eingetragen.
Also ich bedanke mich für Ihren Rat im Voraus.
  • Name:
  • Stefanie
  1. Frist setzen

    Der Alteigentümer muss eine Frist setzen und die kostenpflichtige Räumung androhen.
    Kaufen können Sie trotzdem, ein Radlader schiebt alles an die richtige Stelle.
    Das Recht ist auf der Seite des Eigentümers, Landbesetzung gab"s nur im Mittelalter.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Und der Nachbarschaftsstreit ist damit

    schon da, bevor Sie überhaupt "gebaut" haben.
    Nur als Hinweis. Ist immer eine "blöde" Sache. Recht haben ist das eine, aber das will der andere meist nicht sehen.
    Egal was Sie machen, nachher sind Sie der Blöde. Lassen Sie es, denkt man, mit Ihnen kann man alles machen. Machen Sie was (und gerade in kleinen Ortschaften), ist Ihr Ruf meist auch schon angekrazt, auch wenn Sie im Recht sind.
    Ich würde versuchen, das dem Vorbesitzer aufzuhalsen (geräumtes Grundstück im Kaufvertrag). Soll der sich doch damit rumschlagen. Dann sind Sie nicht direkt der Buhmann.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  3. Gefahr: stillschweigende Duldung und Gewohnheitsrecht

    Sie haben ein Baugrundstück mit Holzlager und einer Gartenhütte.
    Sobald das Grundstück vermessen ist ziehen Sie einen Zaun.
    Alle Aufbauten auf dem Grundstück gehören dem Grundstückseigentümer.
    Duldung wegen der Gefahr des Streites: nie und nimmer!
    Wenn der Nachbar behauptet, ein Recht zur "Besetzung" zu haben dann tickt der nicht richtig.
    Setzen Sie von Anfang an die richtigen Duftmarken, sonst werden Sie das Gespenst ein Leben lang nicht mehr los.
    Der Katastereintrag begründet kein Eigentum.
    Und nehmen Sie Einblick in die Bauunterlagen des Nachbarn.
    Solche Zeitgenossen haben oft das Grundstück voller Schwarzbauten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Gespräch

    alles bestimmt richtig, ab wie wäre es denn erst mal mit einem Gespräch mit den potentiellen Nachbarn: Hallo, möchte hier bauen, was ist mit dem Schuppen, gibt es da Probleme, wo ist denn überhaupt die Grenze? Vielleicht kommt ja raus: Freue mich auf neuen Nachbarn, werde die Grenze einhalten und alles was nicht hingehört entfernen. Wenn das nicht funktioniert würde ich mir überlegen ob ich da überhaupt hin will.

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